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Tarifabschluss öffentlicher Dienst: Die Länder sind am längeren Hebel

Geschafft: Verdi-Chef Frank Werneke verkündet am Samstagmorgen in Potsdam die Einigung mit den Ländern.
Michael Bahlo)In Zeiten wie diesen kann sich jeder glücklich schätzen, der einen sicheren Arbeitsplatz hat, insbesondere im krisengeschüttelten Südwesten. Insofern können sich die 5,8 Prozent , die die Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Tarifgemeinschaft der Länder abgetrotzt haben, durchaus sehen lassen.
Allerdings sieht es nur so aus, als habe man mit Bund und Kommunen Schritt gehalten. Zwar ist die Prozentzahl dieselbe, die Laufzeit auch, doch schon die Mindesterhöhung liegt halb so hoch, nämlich bei 100 statt 110 Euro. Zudem müssen die Tarifbeschäftigten mit fünf „Leermonaten“ leben: Der Tarifvertrag gilt zwar rückwirkend ab November, die erste Gehaltserhöhung gibt es jedoch erst am 1. April.
Kein Extra-Urlaubstag, kein stufengleicher Aufstieg
Ein weiterer Urlaubstag bleibt ihnen ebenso verwehrt wie der stufengleiche Aufstieg, den es bei Bund und Kommunen seit 2017 gibt. Beides hätte es nur gegeben, wenn sich die Gewerkschaften auf Eingruppierungsverhandlungen eingelassen hätten, wie sie den Arbeitgebern vorschwebten. Doch damit hätte man sich auf juristisches Glatteis begeben, hat das Bundesarbeitsgericht doch schon 2020 festgestellt, dass sich die Arbeit nicht wie von den Ländern gefordert in unterschiedliche Vorgänge gliedern lässt.
Im Ergebnis bleiben die Länder nicht zum ersten Mal hinter den anderen öffentlichen Arbeitgebern zurück. Und dies ist kein Zufall: Kommunen lassen sich wirksam bestreiken, etwa, wenn Kitas schließen müssen, Busse und Bahnen stehen und der Müll nicht mehr abgeholt wird. Und der Bund ist in der Regel großzügig, fallen bei ihm die Personalkosten doch nicht so stark ins Gewicht. Anders die Länder: Dort arbeiten vor allem Beamte, die nicht streiken dürfen. Und die Tarifbeschäftigten arbeiten oft in Sparten, in denen es kaum auffällt, wenn gestreikt wird, etwa in Museen.
Gehaltsunterschiede bis 200 Euro
Dies dürfte die Personalgewinnung der Länder weiter erschweren, denn der Gehaltsunterschied zwischen den staatlichen Ebenen kann durchaus 100 bis 200 Euro betragen. Dazu kommt, dass man beim Land eine halbe Stunde länger arbeitet als bei den Kommunen. So etwas kann den Ausschlag geben, wenn sich Krankenpfleger, Erzieherinnen oder Verwaltungsangestellte für eine Stelle entscheiden.
Doch offensichtlich gehen die Länder davon aus, dass die Rechnung schon irgendwie aufgeht. Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) rechnet mit Mehrkosten von 3,6 Milliarden Euro für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028. Das ist in diesen Zeiten eine Menge Geld. Doch es wäre mehr, wenn sich die Länder nicht 2004 die Tarifgemeinschaft mit Bund und Kommunen aufgekündigt hätten.
Noch ist die Haushaltslage beim Land einigermaßen passabel, aber es muss die Kommunen unterstützen, denen es teilweise miserabel geht. Vor diesem Hintergrund ist es aller Ehren wert, dass sich das Land im Vorfeld zu einer Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten bekannt hat.
Doch auch diese Zusage bekommt nun Schönheitsflecken. Zwar soll das Geld kommen, aber keineswegs „zeitgleich“, wie vom Ministerium behauptet, also ab 1. April. Denn die Mühlen der Politik mahlen langsam. Das Besoldungsgesetz könnte es bis Juni ins Kabinett und anschließend in den Landtag schaffen, teilt ein Ministeriumssprecher mit. Und auch einen Vorschuss müssten die neue Landesregierung und der neue Haushaltsausschuss billigen. Das kann dauern.
Das Geld fließt rückwirkend
Das klang noch anders, als die Chefs der beiden Regierungsfraktionen zuletzt vom Beamtenbund befragt wurden. Andreas Schwarz (Grüne) und Manuel Hagel (CDU) zeigten sich überzeugt, dass die Übertragung noch vor der Landtagswahl beschlossen werden kann, falls sich die Tarifpartner – wie geschehen – bis Mitte Februar einigen.
So kommt es nun doch nicht. Und das ist auch kein Drama, weil das Geld rückwirkend fließt. Doch es zeugt erneut von einer erstaunlichen Nonchalance der Politik. Wie schon beim Lebensarbeitskonto, das Grün-Schwarz zehn Jahre lang versprach und dann doch nicht umsetzte, stellt sich die Frage: Kann man sich auf die Zusagen der Regierenden noch verlassen?
Und besonders geschickt wirkt das Manöver auch nicht. Könnte doch der eine oder andere Beamte dazu neigen, sein Missfallen, das er bekanntlich nicht streikend kundtun darf, am 8. März an der Wahlurne zu manifestieren.