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Landesdatenschutzgesetz

Öffentliche Überwachung per Video wird ausgeweitet

Grüne und CDU haben in den letzten Wochen vor der Landtagswahl manches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag beerdigen müssen. Das Installieren einer KI-gestützten Videoüberwachung hingegen gehört nicht dazu.
Zwei Überwachungskameras an einer verzierten Wandhalterung.

Videoüberwachung bleibt umstritten: Mit dem neuen Landesdatenschutzgesetz rückt mehr Videoschutz in öffentlichen Räumen näher – doch über Grenzen und KI-Einsatz streitet die Koalition weiter.

IMAGO/Joko)

Stuttgart. Am Ende hat die Kompromissbereitschaft nicht mehr ausgereicht, um alle Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in trockene Tücher zu bringen. Ein Beispiel ist das Gleichbehandlungsgesetz, das sich Manuel Hagel (CDU) und Oliver Hildenbrand (Grüne) schon 2021 in die Hand versprochen hatten. Auch das Versprechen, aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ein Transparenzgesetz weiterzuentwickeln, „um eine sachgerechte, proaktive Veröffentlichung von Daten“ zu ermöglichen, ist gescheitert.

Seit erster Lesung gab es weitere Beratungen

Noch verabschiedet wird dagegen das auch nicht eben unkompliziert abzustimmende Landesdatenschutzgesetz. Die erste Lesung fand noch vor Weihnachten im Landtag statt , inzwischen haben weitere Beratungen stattgefunden und Stellungnahmen sind eingearbeitet. Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Hilfe des Videoschutzes und die Verarbeitung der dadurch erhobenen personenbezogenen Daten solle zulässig sein, sagt ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage. Voraussetzung sei, dass dies „im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts im Einzelfall erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen könnten überwiegen“.

Die CDU-Landtagsfraktion hätte gern mehr durchgesetzt. Bei der Einbringung lobte Innenstaatssekretär Thomas Blenke (CDU) das Gesetz zwar insgesamt als „relativ dickes Brett“, das gemeinsam zu erarbeiten gelungen sei, „mit Einigem an Kraft und Mühe, aber es hat sich gelohnt“. Zum KI-Einsatz hätten sich die CDU-Innenexperten aber deutlich mehr vorstellen können.

Der Beauftragte der CDU für Digitalisierung, Ansgar Mayr, verlangte, sich den Realitäten zu stellen. Denn die Mehrheit der Menschen im Land hätten kein Problem mit Kameras, die das Geschehen aufzeichneten, sondern wünschten sich genau solche Maßnahmen. „Unser Auftrag ist es, die Grundrechte der rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger zu schützen und nicht die Grundrechte krimineller Menschen“, sagte Mayr. Wenn Videoschutz dazu beitrage, „dass sicherheitsrelevante Einrichtungen geschützt werden, Dienstgebäude und Dienstfahrzeuge, Kulturgüter oder der öffentliche Verkehr geschützt werden, dann stärken wir damit auch die Menschen, dann ist Videoschutz angemessen, verhältnismäßig und notwendig“.

Kompromissfindung war nicht einfach

Belastet wurde die Kompromissfindung zwischen den Koalitionspartnern vorübergehend zusätzlich durch eine Äußerung des grünen Spitzenkandidaten Cem Özdemir, mit der er eine KI-gestützte Videoüberwachung gefordert habe, so Christian Gehring (CDU), der innenpolitische Fraktionssprecher, „und damit genau das, was Manuel Hagel bereits im vergangenen Sommer vorgeschlagen hat“. Die Landtagsfraktion der Grünen bremse aber genau diese Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen für eine KI-gestützte Videoüberwachung bei der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes deutlich aus.

Inzwischen sind die Wogen geglättet. Die politischen Debatten sind geführt, das Landesdatenschutzgesetz sei im Innenausschuss und gehe in die zweite Lesung, erklärte ein Sprecher der Grünen-Fraktion auf Staatsanzeiger-Anfrage. Und im Februar – wird es – Stand heute – auch tatsächlich endgültig verabschiedet.

Datenschutzgesetz wird geändert

Das Landesdatenschutzgesetz wird geändert. Damit wird die Auftragsverarbeitung für öffentliche Stellen durch staatliche Behörden ebenso wie die Einrichtung automatisierter Abrufverfahren auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Videoüberwachung wird für sicherheitsrelevante Einrichtungen, Dienstgebäude, Kulturgüter und Verkehrsmittel als verhältnismäßiges Mittel zugelassen.

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