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Artenschutz

Umweltministerin sieht Biotopverbund auf gutem Weg

Beim Ausbau des Biotopverbunds hat das Land das erste Etappenziel - zehn Prozent bis 2023 - erreicht. Vieles ist in Planung, wie eine Karte des Umweltministeriums zeigt. Ein kleiner Teil ist bereits umgesetzt. Mehr als 40 Prozent der Kommunen im Land hat sich beim Thema Biotopverbund bereits auf den Weg gemacht. 

Rebhühner können von einem Biotopverbund profitieren.

dpa / imageBROKER | David & Micha Sheldon)

Stuttgart. Rund 50000 wildlebende Tier- und Pflanzenarten gibt es in Baden-Württemberg. Ein großer Teil von ihnen ist rückläufig, gilt als gefährdet oder ist vom Aussterben bedroht. Diese Zahlen nennt Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Eine grüne Infrastruktur im Offenland soll dazu beitragen, dass die Tiere und Pflanzen wieder mehr Lebensräume bekommen, wandern können und gefährdete Populationen, die nur noch in wenigen Gegenden im Land vorkommen – wie etwa der Feldhamster – sich wieder austauschen und verbreiten können. Dieser Biotopverbund , der derzeit gezielt aufgebaut wird, geht unter anderem auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zurück. Diese Initiative von Seiten der Naturschützer war eine Grundlage dafür, dass es nun gesetzlich verankerte Zielvorgaben zum Ausbau eines Netzes von miteinander verbundenen Biotopen gibt.

Das Land hat sich daher das Ziel gesetzt, dass bis 2030 auf 15 Prozent der Offenlandfläche ein zusammenhängendes Netz an Biotopen entsteht. „Wir müssen das Artensterben unbedingt aufhalten – sowohl im Interesse der Natur als auch der Menschen. Der Schutz der Natur und der Artenvielfalt erhält auch unsere Lebensgrundlagen und Lebensqualität“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Lebensräume für Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn

Typische Biotope des Offenlands sind Wiesen, Weiden, Streuobstbestände, Riedflächen, Tümpel, Hecken, Magerrasen, Wacholderheiden, Trockenmauern, Säume oder Gewässerrandstreifen. Viele in Baden-Württemberg heimische Tierarten haben sich an diese landwirtschaftlich genutzten Lebensräume gebunden. Darunter sind viele Insektenarten sowie Feldvögel und Wiesenbrüter wie die Feldlerche, der Kiebitz oder das Rebhuhn. „Für diese Arten ist es wichtig, dass ihre Biotope miteinander verbunden sind. Die Klimakrise führt dazu, dass Arten ihren Standort wechseln müssen, um anderswo ähnliche klimatische Bedingungen vorzufinden. Wir schaffen dafür das Wegenetz: blühende Wegsäume, Bäche, Uferrandstreifen, Blühbrachen, Böschungen oder Tümpel, die Tieren den Wechsel zwischen geeigneten Lebensräumen ermöglichen“, erläutert die Umweltministerin.

Umgesetzt wird der Biotopverbund vor Ort von den Kommunen. Doch das Land fördert sowohl die Planung als auch die Umsetzung. Zudem gibt es in jedem Landkreis ein Netzwerk von Beratungsstrukturen. Rund zehn Millionen Euro stellt das Land pro Jahr für den Biotopverbund zur Verfügung. Über 40 Prozent der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg arbeiten bereits an entsprechenden Projekten , zusammen mit Landwirten und Naturschützern.

Naturschützer: Dauerhafte Pflege und Sicherung notwendig

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz bewertet die finanzielle und personelle Förderung des Landes positiv. „Wir appellieren an alle Beteiligten, diese Fördermaßnahmen auch in Anspruch zu nehmen“, sagt die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch. Und sie weist darauf hin: „Mit Planungen allein ist der Natur in Baden-Württemberg noch nicht geholfen. Erst mit der Umsetzung und vor allem auch einer dauerhaften Pflege der Biotope, können Kommunen ihrer Pflicht nachkommen und die Landwirtschaft weiterhin ihren Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt im Land leisten.“ Allerdings dürften auch bereits bestehende Schutzgebiete nicht vergessen werden. So befänden sich rund 80 Prozent der geschützten Lebensräume in der EU in einem schlechten Zustand, darunter die meisten der nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützten blühenden Heuwiesen in Baden-Württemberg, so die BUND-Landesvorsitzende.

Laut dem Artenschutzreferent des Naturschutzbunds (Nabu), Martin Klatt, sollten die Kernräume des Biotopverbunds als Schutzgebiete gesichert werden. „Die Verbundkorridore zwischen den Kernräumen sollten in den Flächennutzungs- und Regionalplänen planungsrechtlich verankert werden, so wie es das Biodiversitätsstärkungsgesetz vorsieht“, so Klatt. Zugleich brauche es eine langfristige und dauerhafte Pflege der Fläche im Biotopverbund – und diese müsse auch verlässlich durch das Land finanziert werden.

Stefanie Schlüter

stellvertretende Redaktionsleitung und Redakteurin Politik und Verwaltung

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