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Der Landesvater - 15 Jahre Winfried Kretschmann als Ministerpräsident

Und ewig klagt die Deutsche Umwelthilfe

Es war eines der großen Aufregerthemen in der Regierungszeit von Winfried Kretschmann: die Diesel-Fahrverbote. Aufgrund von EU-Vorgaben und Gerichtsurteilen musste das Land sie schließlich 2020 verhängen.
Straße mit dichtem Verkehr, Autos in beide Richtungen, Bäume im Hintergrund.

Die B14 am Neckartor in Stuttgart ist Problembereich, wenn es um die Luftreinhaltung in Stuttgart geht.

dpa/imageBROKER/Arnulf Hettrich)

Nach Stuttgart dürfen nur noch Dieselfahrzeuge ab Euro 6 fahren. Kaum ein Thema hat in den vergangenen Jahren für mehr Aufregung gesorgt als die Fahrverbote. Dass sie letztendlich kamen, dafür hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gesorgt. Denn sie hat das Land wegen zu hoher Stickstoffdioxidwerte bereits 2015 erfolgreich verklagt.

Das Land hatte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Stuttgart von 2017 bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht angefochten. Vergeblich. Dieses hatte im Februar 2018 entschieden, dass die Länder grundsätzlich Fahrverbote verhängen können, um die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid in den Kommunen schnellstmöglich einzuhalten.

Das EU-Recht stehe in diesem Fall über dem Bundesrecht, welches zonen- und streckenbezogene Fahrverbote speziell für Dieselfahrzeuge nicht zulasse.

Da die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss, so das Gericht, müssten die Fahrverbote in Stufen eingeführt werden. Zunächst für ältere Dieselfahrzeuge bis Euro 4, Euro-5-Fahrzeuge dürften nicht vor September 2019 mit Fahrverboten belegt werden, also vier Jahre nach der Einführung der Abgasnorm Euro 6.

Emissionen von Euro-5-Dieseln waren höher als angegeben

Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid nach acht Jahren immer noch nicht eingehalten wurden? Eigentlich hatte das Land damit gerechnet, dass dies bereits ab 2015 der Fall sein müsste – durch die Euro-5-Fahrzeuge. Doch deren Stickstoffdioxidausstoß lag deutlich höher als angegeben. Das hatten Messungen des Landes ergeben. Hinweise an die Bundesregierung blieben erfolglos. Der Bund befasste sich erst mit dem Thema, als er mit einer Klage der EU-Kommission rechnen musste.

In Baden-Württemberg beginnt derweil ein Tauziehen um die Fahrverbote. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) spricht davon, dass er Fahrverbote für Euro-4-Diesel bereits Ende 2018 für nicht vermittelbar halte, zumal deren Stickstoffemissionen de facto niedriger seien als bei Euro-5-Fahrzeugen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält sich bedeckt, spricht von Überlegungen des Verkehrsministers. Die Koalition habe darüber noch nicht entschieden.

Schließlich kommen die Fahrverbote für Euro-4-Diesel zum Januar 2019. Fahrverbote für Euro-5-Fahrzeuge sollen vermieden werden. Man wolle erst einmal schauen, welche Effekte das Luftreinhaltepaket bringe.

Doch die DUH treibt das Land weiter vor sich her. Das Land scheitert vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim mit einer Beschwerde gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Der VGH verpflichtete das Land, ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufzunehmen.

Das Land musste auch ein Zwangsgeld über 10.000 Euro zahlen, das das Verwaltungsgericht Stuttgart verhängt hatte.

2019 beantragte die DUH beim Verwaltungsgericht Stuttgart sogar Beugehaft bis zu sechs Monate gegen Ministerpräsident Kretschmann, Innenminister Thomas Strobl (CDU) und den damaligen Stuttgarter Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer (Grüne), wenn das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht endlich umgesetzt werde.

Trotz Filter bleiben Emissionen zu hoch

Denn die Stickstoffdioxid-Werte in Stuttgart waren nach wie vor zu hoch, obgleich das Land einiges getan hatte, um die anstehenden Euro-5-Dieselfahrverbote zu vermeiden. So etwa wurde mit Filtersäulen an stark befahrenen Straßen ein Teil des Stickstoffdioxids aus der Luft herausgefiltert. Ein fotokatalytischer Belag sollte Stickoxid binden. Die Jahresmittelwerte sanken zwar, lagen weiterhin aber über dem zulässigen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Schließlich – nach einem weiteren Zwangsgeld – kamen die Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart dann 2020.

Neue Grenzwerte

Noch liegt der Grenzwert für die Stickstoffdioxid-Emissionen bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Ab 2030 halbiert sich der zulässige Wert auf 20 Mikrogramm. Den neuen Grenzwert hat die EU mit einer Richtlinie am 23. Oktober 2024 beschlossen. Dieser Grenzwert wird bislang noch an vielen Messstationen in Städten in Deutschland überschritten – auch in Stuttgart.

Die Diskussion über weitere Fahrverbote könnte somit ab dem Jahr 2030 erneut aufleben.

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