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Verteidigung fährt im Renner-Prozess schweres Geschütz auf

Die Landespolizeipräsidentin von Baden-Württemberg, Stefanie Hinz war als Zeugin beim zweiten Renner-Prozess geladen. Sie bekam teils giftige Fragen gestellt.
dpa/Philipp von Ditfurth)Stuttgart. Für die Staatsanwälte begann der dritte Verhandlungstag im Renner-Prozess mit einer Überraschung. Rechtsanwalt Endrik Wilhelm zeigte sie und die an der Strafverfolgung seines Mandanten beteiligten Beamten an: Strafvereitelung im Amt. Die Stuttgarter Behörde ermittle voreingenommen, eine unbefangene Behörde solle sie ersetzen.
Patronage für die Karriere gegen Liebesdienste?
Das Gericht wies den Antrag ab, die Ankläger nehmen weiterhin am Prozess gegen den suspendierten Inspekteur der Polizei teil. Dieser verlangte laut Anklage von einer Beamtin, die in den höheren Dienst strebte, angeblich Sex für seine Patronage. Das Angebot machte er bei einem Skype-Telefonat im November 2021. Einige Tage zuvor hatten beide am Rande eines Kneipenbesuchs sexuellen Kontakt. Als Renners Avancen intern bekannt wurden, hat ihn die Landespolizeipräsidentin suspendiert. Bei einem ersten Prozess ging es um sexuelle Nötigung, hier wurde er freigesprochen. Nun geht es um Bestechlichkeit.
Dagegen wehren sich die Anwälte Renners mit allen Mitteln . Verteidigerin Daniela Gabler forderte, für ein digitalforensisches Gutachten den Tablet-Computer der Geschädigten zu beschlagnahmen. Ob die Geschädigte den Mitschnitt manipuliert hat, lautet ihre Frage. Wie der Mitschnitt zu behandeln ist, hat das Gericht noch nicht entschieden. Immerhin hat die junge Polizistin das Gespräch mit dem Inspekteur heimlich und damit strafbar aufgezeichnet. Dass es keine Ermittlungen gab, begründet für die Verteidigung den Vorwurf, die Strafverfolger würden mit zweierlei Maß messen.
Giftige Fragen hatte das Verteidigertrio für die wohl prominenteste Zeugin, Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz, vorbereitet. Hinz erläuterte das Verfahren, wie Polizeibeamte in den höheren Dienst wechseln. Am Assessment-Center dazu sollte auch die Geschädigte teilnehmen, nachdem Hinz ihre Arbeit in der Öffentlichkeitsstelle im Ministerium zu schätzen gelernt hatte.
Der Rauswurf kam nach einer Nacht Bedenkzeit
Dass Renner zudringlich geworden sein soll, erfuhr die Vorgesetzte zuerst vom Leiter der Öffentlichkeitsabteilung und tags darauf am 18. November 2021 bei einem Gespräch mit der Betroffenen selbst. Diese spielte Hinz das Gespräch mit dem Inspekteur vor. Hinz konfrontierte Renner nach einer Nacht Bedenkzeit mit dem Vorwurf – es kam zum Rauswurf.
Dass die Juristin es dabei versäumt hat, die Datei als Beweismaterial zu sichern, arbeitete Anwalt Wilhelm in der Befragung heraus, wichtig für den Punkt, woher die Datei kommt und ob sie manipuliert wurde. Ein Gespräch mit einer Beamtin, die für die Befragung von Opfern sexueller Gewalt besonders geschult ist, unterblieb ebenfalls. Die Behördenleiterin hatte offensichtlich eine andere Priorität als die Kriminalermittlung: Wie geht man mit einem Spitzenbeamten um, der mutmaßlich seine Position für sexuelle Gefälligkeiten ausnutzt?
Hinz entfernte den problematischen Polizisten nicht nur aus dem Ministerium, sie veröffentlichte auch eine Pressemitteilung und einen Rundbrief an die Polizei zu dem Fall. Ein halbes Jahr später endete auch die Karriere der jungen Polizistin im Ministerium. Hinz beschrieb sie als mitgenommen, auch hätten die Leistungen nachgelassen.
Polizeipräsidentin war über das Verhalten enttäuscht
Als herauskam, dass die Geschädigte eine Beziehung mit einem Kollegen im Ministerium unterhielt, war die Enttäuschung bei Hinz groß. Das Paar hatte die Beziehung nicht nur verheimlicht, der Freund war auch von Anfang an in die Geschehnisse um Renner durch seine damalige Freundin involviert. Hinz meldete das der mit dem Fall betrauten Kripo. Der Prozess geht am 17. Juni weiter.