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Warum nicht jeder Arbeitsunfall ein Arbeitsunfall ist

Schauspieler und Autor Samuel Koch ist seit seinem Auftritt bei „Wetten, dass..?“ im Jahr 2010 gelähmt.
IMAGO/Paul-Philipp Braun)Die Beweglichkeit, die er früher besaß, wird ihm kein Gericht der Welt zurückgeben. Doch nun besteht immerhin die Möglichkeit, dass Samuel Koch, der seit seinem Auftritt bei „Wetten, dass..?“ im Jahr 2010 gelähmt ist , als Arbeitsunfall anerkannt wird. Mit der Folge, dass er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhält. Geld, das er eigenen Angaben zufolge dringend benötigt. Allein ein neuer Rollstuhl koste so viel wie ein Kleinwagen.
Das Landessozialgericht in Stuttgart, an das das Bundessozialgericht nun den Fall zurückverwiesen hat, hatte zuvor geurteilt, dass Koch aus freien Stücken aufgetreten sei. Demnach sei die gesetzliche Unfallversicherung nicht in der Pflicht.
Diese Frage ist nach der Entscheidung in Kassel nun wieder offen. Nach Ansicht des Gerichts sei nicht auszuschließen, dass Koch als Unternehmer seines Wett-Teams wie ein Versicherter zu behandeln sei, weil ein Team-Mitglied – Kochs Vater hatte den Unfallwagen gesteuert – am Unfall beteiligt war.
Die Solidargemeinschaft darf nicht ungerechtfertigt belastet werden
Der Fall zeigt, wie schwierig solche Abgrenzungen sind. Einerseits ist ja völlig unstrittig, dass Koch kein Angestellter des ZDF war. Andererseits ist das Machtgefälle zwischen der Rundfunkanstalt und dem damaligen Kunstturner unverkennbar. Gut möglich, dass eine weniger spektakuläre Wette abgelehnt worden wäre.
Vermutlich würde jeder dem inzwischen 37-jährigen Schauspieler, der sich bemerkenswert ins Leben zurückgekämpft hat, das Geld gönnen. Andererseits stammt es aus einer Solidargemeinschaft, die nicht ungerechtfertigt belastet werden darf.