Wenn die Wohnungssuche am Namen scheitert

Wohnungen sind ein rares Gut, insbesondere in den Ballungszentren wie Stuttgart.
dpa/CHROMORANGE/Udo Herrmann)Nein, man muss sich nicht alles gefallen lassen. Und ja: Es gibt auch in Deutschland Rassismus. Nicht nur in AfD-nahen Kreisen. Wenige Tage vor Weihnachten, dem „Fest der Liebe“, wurde vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Fall behandelt, der zeigt, wie es um den menschlichen Umgang wirklich bestellt ist. Im Alltag, nicht an hohen Feiertagen.
Sie heißt nicht Schmidt oder Schneider, sondern Humaira Waseem
Geklagt hatte eine junge Frau, die auf der Wohnungssuche war. Ihr Pech: Sie hieß nicht Schmidt oder Schneider, sondern Humaira Waseem. Mehrmals versuchte sie, beim Makler einen Besichtigungstermin zu ergattern, bekam aber immer nur Absagen. Dann versuchte sie es als „Julia Schneider“. Und durfte die Wohnung anschauen. Auch ihre Schwester und eine Freundin machten den Test. Einmal lagen zwischen der Absage an den pakistanischen und der Zusage an den deutschen Namen nur sieben Minuten.
Für den Bundesgerichtshof ist dies „ein Fall für das Lehrbuch“
„Ein Fall für das Lehrbuch“, sagte der Senatsvorsitzende in der mündlichen Verhandlung. Das Urteil wird am 28. Januar erwartet. Es könnte ein Zeichen setzen. Dafür, dass es in Deutschland keinen Unterschied machen darf, ob man als Julia Schneider oder Humaira Waseem zur Welt kommt.