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Zivilgerichte: Bund plant Änderungen bei Zuständigkeit der Amtsgerichte

An Amtsgerichten - im Bild das in Tettnang - könnten sich Zuständigkeiten ändern.
dpa/Eibner-Pressefoto)Stuttgart. Das Bundesjustizministerium will den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte in Zivilsachen von 5000 auf 10 000 Euro erhöhen. Im Sommer legte es einen entsprechenden Entwurf vor. Dadurch würden pro Jahr etwa 65 000 Verfahren mehr an den Amtsgerichten in Zivilsachen in erster Instanz verhandelt. Zugleich würden die Verfahrenseingänge bei den Landgerichten um jährlich etwa 58 000 und bei den Oberlandesgerichten um jährlich etwa 14 000 Verfahren sinken.
Vorhaben des Bundes wirkt sich auch auf den Personalbedarf aus
Diese Änderung würde auch an den Zivilgerichten in Baden-Württemberg eine Verlagerung der Verfahren mit sich bringen. Bei den Amtsgerichten würden die Eingänge in erstinstanzlichen Zivilverfahren wohl um rund 11 800 Verfahren jährlich zunehmen, schätzt das Justizministerium. Bei den Landgerichten würden erstinstanzliche Zivilverfahren um eben diese Zahl abnehmen und zweitinstanzlich (Berufungen und Beschwerden) um rund 1000 Verfahren zunehmen, sodass an den Landgerichten in Zivilsachen rund 10 800 Verfahren weniger eingehen würden. Bei den Oberlandesgerichten wären es etwa 2200 Verfahren weniger, teilt das Ministerium mit.
Das Vorhaben des Bundes dürfte auch Auswirkungen auf den Personalbedarf bei Amts-, Land- und Oberlandesgerichten haben. Damit beschäftigt sich diese Woche die Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung.