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Jürgen Louis: Darum ist ein Transparenzgesetz so wichtig

Audiointerview: Jürgen Louis hat sich als Leiter der Transparency-Regionalgruppe gemeinsam mit dem Verein "Mehr Demokratie" und dem Nabu für ein Transparenzgesetz stark gemacht.

Foto: dpa/ZB/Z6944/Sascha-Steinach

RHEINHAUSEN. Jürgen Louis hat sich als Leiter der Transparency-Regionalgruppe gemeinsam mit dem Verein „Mehr Demokratie“ und dem Naturschutzbund Baden-Württemberg (Nabu) für ein Transparenzgesetz stark gemacht. Dieses wurde nun im aktuellen Koalitionsvertrag aufgenommen.

Louis ist Bürgermeister von Rheinhausen, promovierter Jurist sowie Honorarprofessor an der Hochschule für öffentlichen Verwaltung in Kehl.

Im Audio-Interview erklärt er, welche Bereiche der öffentlichen Verwaltung anfällig für Korruption sind und warum der Bundesnachrichtendienst in Rheinhausen präsent ist.

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Die grün-schwarze Landesregierung will laut Koalitionsvertrag das Landesinformationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln. Die Verbände Nabu, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland begrüßen die Aussagen zu mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung im grün-schwarzen Koalitionsvertrag. Gemeinsam hatten die drei Verbände an Grüne und CDU appelliert, sich zur Einführung eines Transparenzgesetzes für Baden-Württemberg zu verpflichten.

„Das von der grün-schwarzen Koalition geplante Transparenzgesetz wird sich an unserem Gesetzentwurf messen lassen müssen“, sagt Jürgen Louis, Leiter der Regionalgruppe Baden-Württemberg von Transparency International Deutschland. „Wir erwarten, dass das Gesetz nicht nur für die unmittelbare Landesverwaltung gelten wird, sondern auch die Städte und Gemeinden ebenso wie die Landkreise zur proaktiven Veröffentlichung von Daten verpflichtet werden. Auf Bereichsausnahmen, wie es sie im bisherigen Landesinformationsfreiheitsgesetz gibt, muss verzichtet werden. Nur so lässt sich Transparenz für die gesamte öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg erreichen.“

Jürgen Louis, Leiter der Transparency-Regionalgruppe und Bürgermeister von Rheinhausen

Foto: Jürgen Louis

Große Veränderungen für Kommunen

Denn Informationsgesetze sind aus seiner Sicht nur ein erster Schritt für mehr Transparenz: Sie gewähren den Bürgern auf Antrag den Zugang zu Akten und Informationen der Verwaltung, sagte er bereits in einem Staatsanzeiger-Interview Ende März. „Transparenzgesetze hingegen gehen deutlich weiter: Die Verwaltungen werden gesetzlich verpflichtet, amtliche Informationen von sich aus, also proaktiv, auf einem frei zugänglichen elektronischen Transparenzportal zu veröffentlichen“, erklärt Louis dem Staatsanzeiger.

Für die Kommunen werde sich dadurch sehr viel ändern, denn bislang geben Behörden einen Großteil an Informationen nur auf Anfrage heraus – „ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsweise einer Verwaltung“.

Laut Louis zentrales Portal nötig

Der Nabu-Landesvorsitzende Johannes Enssle ergänzt: „Das Landesinformationsfreiheitsgesetz und das Umweltverwaltungsgesetz müssen dringend zu einem modernen Transparenzgesetz weiterentwickelt werden, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände nicht immer wieder vor Gericht ziehen müssen, um von der öffentlichen Verwaltung wichtige Informationen zu erhalten. Transparenz schafft Vertrauen und fördert die demokratische Teilhabe.“

Hamburg hat bereits seit 2012 ein Transparenzgesetz. „Die Erfahrungen zeigen“, so Louis, „dass am Ende die Verwaltung sogar davon profitiert, wenn alle relevanten Behördeninformationen auf einem zentralen Portal vorliegen.“ Einer der größten Nutzer des Transparenzportals in Hamburg sei deshalb die Verwaltung selbst, die das Portal als eine Art Wiki nutzt. Ein Transparenzgesetz führe daher zur Verwaltungsvereinfachung.

Aus seiner Sicht kann ein solches Portal nur das Land schaffen, das im Unterschied zu den Kommunen über die für die Einrichtung und Unterhaltung des Portals erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen verfüge, sagt Louis. „Nicht zu unterschätzen ist auch, dass Transparenzgesetze ein Baustein zur Korruptionsprävention darstellen. Wer verpflichtet ist, über sein Verwaltungshandeln öffentlich Rechenschaft abzulegen, ist weniger anfällig für unerlaubte Einflussnahmen Dritter.“

Das Transparenzgesetz in Baden-Württemberg sieht „einen angemessenen Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung und eine sachgerechte, proaktive Veröffentlichung von Daten“ vor, heißt es im Koalitionsvertrag.

Das Gesetz soll klare gesetzliche Transparenz- und Verhaltenspflichten für die Abgeordneten des Landtages von Baden-Württemberg schaffen. Auch sollen anzeigepflichtige Nebeneinkünften veröffentlicht werden müssen. Entgeltliche Lobbytätigkeiten neben dem Mandat und die Annahme von Geldspenden durch die Abgeordneten sollen durch das Gesetz verboten werden.

Philipp Rudolf

Redakteur Kreis und Kommune

0711 66601-184

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