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Überstunden: Unterschiede zwischen Verwaltung und freier Wirtschaft sind „eklatant“

Legt man das Thema „Überstunde“ unter das arbeitsrechtliche Mikroskop, wird die Vielschichtigkeit des Themas deutlich. Das beginnt schon bei der Definition: In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) ist eine ganz eigene Definition geregelt. Diese unterscheidet sich von der Überstundendefinition, die in der freien Wirtschaft gängig ist, eklatant.

Die Überstundendefinition in den Tarifverträgen des öffentlichen Diensts unterscheidet sich deutlich von der in der freien Wirtschaft.

dpa/ Ulrich Baumgarten )
Quelle/Autor: Christian Wäldele

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