Überstunden: Unterschiede zwischen Verwaltung und freier Wirtschaft sind „eklatant“

Die Überstundendefinition in den Tarifverträgen des öffentlichen Diensts unterscheidet sich deutlich von der in der freien Wirtschaft.
dpa/ Ulrich Baumgarten )Die Überstundendefinition in den Tarifverträgen des öffentlichen Diensts unterscheidet sich deutlich von der in der freien Wirtschaft.
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