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Verwaltungsgerichtshof

Corona-Soforthilfe: Alle Mannheimer Urteile rechtskräftig

Die L-Bank wird sich nicht gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen wehren. Die Urteile in allen sechs Musterverfahren sind rechtskräftig.
Person vor Schild "Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg" auf Rasenfläche.

Der Friseur Holger Schier ist einer Kläger, die vor dem Verwaltungsgerichtshof wegen der Corona-Soforthilfen Recht bekommen haben. Sein Urteil und die in fünf weiteren Musterverfahren sind nun rechtskräftig.

dpa/Uwe Anspach)

Mannheim. Die L-Bank hat gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Sachen Corona-Soforthilfen auf Nichtzulassungsbeschwerden verzichtet. Und auch die Empfänger von Soforthilfen, die gegen die Rückzahlung erfolglos geklagt hatten, akzeptieren die Gerichtsentscheidung. Damit sind alle sechs Grundsatzurteile rechtskräftig, wie das oberste Verwaltungsgericht des Landes auf Anfrage erklärte.

Rechtslage nun eindeutig geklärt

Die Rechtslage zur Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfen durch die staatliche L-Bank ist damit weitgehend geklärt. Wer als Kleinunternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger die Hilfen nach den Landesvorschriften aus dem März 2020 beantragt und dagegen geklagt hatte, bekommt vor dem Verwaltungsgericht Recht und das Geld zurück. Wer Hilfen nach der wenige Wochen später in Kraft getretenen Bundesregelung in Anspruch genommen hatte, muss sich im Regelfall damit abfinden, dass die Rückforderungsbescheide der L-Bank rechtlich nicht angreifbar sind.

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