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Der Auftraggeber muss stets Herr des Verfahrens sein

Bei der Vergabe dürfen sich öffentliche Auftraggeber beraten lassen und Unterstützung suchen. Wie weit das aber geht, hat nun ein Gericht festgestellt. Zusammengefasst gilt: Der Auftraggeber darf am Ende seine Entscheidung nicht anderen übertragen.

Öffentliche Auftraggeber ziehen in Vergabeverfahren häufig Berater hinzu, etwa für Rechtsfragen oder auch für Leistungsbeschreibungen.

dpa/Westend61/Rainer Berg)
Quelle/Autor: Oliver Hattig

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