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Wettbewerbsfähigkeit

Die Badischen Stahlwerke können nun doch Doppelförderung beim Strompreis nutzen

Die EU-Kommission erlaubt eine Ausnahme im Beihilferecht, damit produzierende Unternehmen in Deutschland den Industriestrompreis mit anderen Förderinstrumenten kombinieren können. Für die Badischen Stahlwerke bringt dies aber nur begrenzt Entlastung bei den hohen Energiekosten.
Fabrikhalle mit gleißender Flamme aus einem Kessel, Maschinen im Hintergrund.

Der Industriestrompreis kann die Badischen Stahlwerke nun doch entlasten, allerdings nur begrenzt und befristet auf das laufende Jahr.

BSW/Markus Dietze)

Kehl/Berlin. Für die Badischen Stahlwerke (BSW) ist es eigentlich eine gute Nachricht. Der Produzent von Baustahl mit Sitz in Kehl kann den Industriestrompreis, der in diesem Jahr zur Entlastung von Unternehmen mit hohem Stromverbrauch eingeführt werden soll, nun doch nutzen.

Im April hatten die BSW darauf verwiesen, dass sie den Industriestrompreis nicht in Anspruch nehmen können, weil dies beihilferechtlich zu einer Kollision mit der CO₂-Strompreiskompensation führe. Die erlaubt keine Kombination von Förderprogrammen. Doch nun ist alles anders. Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) verkündete jetzt, dass die EU-Kommission nach Verhandlungen nun eine Doppelförderung erlaube.

Industriestrompreis nur für die Hälfte der Strommenge nutzbar

BSW-Geschäftsführer Florian Glück bewertet dies als „grundsätzlich positives Signal“. Wie sich dies auf die Kosten des Stahlwerks auswirken wird, lässt sich laut Glück aber noch nicht beziffern. „Klar ist aber schon jetzt: Die Wirkung wäre begrenzt“, erklärt der BSW-Chef. Denn die Absenkung auf fünf Eurocent pro Kilowattstunde, die die EU grundsätzlich erlaube, werde in der Praxis nicht erreicht.

Denn der staatlich finanzierte Strompreisrabatt darf nur für 50 Prozent der Strommenge in Anspruch genommen werden. Und die EU schreibt vor, dass ein Teil der Förderung in die nachhaltige Transformation des Unternehmens investiert werden muss. Doch die haben die Kehler als Elektrostahlwerk schon zum großen Teil vollzogen.

Ein weiteres Manko aus Sicht von Glück: Die Doppelförderung ist auf 2026 beschränkt. „Das bietet keine Sicherheit für unsere langfristige Planung“, betont der Stahlwerke-Chef. Entscheidend sei, die Stromkosten in Deutschland dauerhaft auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu bringen.

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