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Schwabenland-Tower

Die Staatsanwaltschaft will einem Deal für Wohnturm-Bauherren vorerst nicht zustimmen

Der Strafprozess um Insolvenzverschleppung und Marktmanipulation rund um das bis heute nicht fertiggestellte Wohnhochhaus in Fellbach geht vorerst weiter. Die Staatsanwaltschaft stimmte einer Einstellung des Verfahrens bislang nicht zu.
Zwei Personen im Anzug sitzen an einem Tisch, eine hält ein Tablet.

Für die beiden ehemaligen Bauherren des Wohnhochhauses in Fellbach ist der Prozess wegen Insolvenzverschleppung und Marktmanipulation noch nicht vorbei, obwohl das Gericht einen Vorschlag zur Einstellung vorgelegt hat.

dpa/Franziska Kraufmann)

Stuttgart/Fellbach. Die Hoffnung der beiden ehemaligen Bauherren des heutigen Schwabenland-Towers auf ein rasches Ende ihres Prozesses wegen Insolvenzverschleppung und Marktmanipulation hat sich am Freitag zerschlagen. Die Staatsanwaltschaft stimmte einer vom Gericht angestrebten Vereinbarung zur Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldauflage vorläufig nicht zu.

Die Staatsanwälte bemängeln nach Aussage des Vorsitzenden der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart, Christian Klotz, dass sich die Angeklagten bisher weder zu ihrer Person noch zur Sache geäußert hätten. Dazu gab es im Prozess aber noch keine Gelegenheit. Und zudem müsse die Rollenverteilung zwischen Vater und Sohn, die gemeinsam die Geschäfte der Bauträgergesellschaft leiteten, geklärt werden.

Nun müssen Vater und Sohn Warbanoff mindestens bis Ende des Monats auf ein Ende des Strafprozesses warten. Denn das Verfahren wurde bis zum 29. Mai unterbrochen, weil sich der Verteidiger des Vaters in den Fall einarbeiten muss. Den hatte er erst kurz vor Prozessbeginn von einem erkrankten Kollegen übernommen.

Klotz hatte nach neuen Gesprächen zwischen Gericht, Staatsanwälten und Verteidigern einen Vorschlag für eine Einstellung des Verfahrens gemacht. Danach sollte Vater Michael Warbanoff eine Geldauflage zwischen 170 und 190 Tagessätzen bekommen. Für seinen Sohn soll das Verfahren wegen Insolvenzverschleppung eingestellt werden und er gegen ein Geständnis mit einer Gesamtgeldauflage von 130 bis 150 Tagessätzen davon kommen. Wie hoch die Beträge dann tatsächlich ausfallen, ist noch offen, könnten sich aber im niedrigen fünfstelligen Bereich bewegen.

Bericht vom Auftakt des Verfahrens

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