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Forscher schlagen Reform der Gebäude-Förderung vor

Einzelmaßnahmen bringen laut Forschern oft mehr Energieeinsparung für gleiche Geld als Komplettsanierungen.
IMAGO/imageBROKER/Olaf Krüger)Heidelberg/München. Um die energetische Sanierung von Gebäuden voranzubringen, schlagen das Institut für Energie- und Umweltforschung (Ifeu) Heidelberg und die Technische Universität (TU) München eine Reform der Förderung vor. Diese solle von starren Effizienzhaus-Niveaus wegkommen und stattdessen eine „einfache und gerechte Förderung einzelner sinnvoller Maßnahmen“ in den Mittelpunkt stellen, heißt es.
„Zukunftsstandard Altbau“ als neuer Maßstab
„Viele Altbauten können aus technischen, wirtschaftlichen oder denkmalpflegerischen Gründen nicht komplett auf Effizienzhausstandard gebracht werden – trotzdem sollten sinnvolle Teilschritte attraktiv gefördert werden“, regt Ifeu-Geschäftsführer Martin Pehnt an. Auf „Perfektion im letzten Prozentpunkt“ sollte dabei verzichtet werden.
Das Grundkonzept für die Neufassung der Förderung: Sinnvolle Einzelmaßnahmen werden gefördert, und der Antragsteller bekommt einen Bonus für die Erreichung des Zielzustandes oder bei der energetischen Modernisierung eines energetisch besonders schlechten Gebäudes. Dazu soll eine einheitliche Grundförderung für alle Sanierungsmaßnahmen kommen. Für die Neuregelung wollen Pehnt und sein Co-Autor Thomas Auer von der TU München einen Zukunftsstandard Altbau einführen. Der soll sich am Zero Emission Building (ZEB)-Standard der EU orientieren, der ab 2030 für Neubauten gilt. Kriterien sind danach, dass am Standort des Gebäudes keine CO 2- Emissionen aus fossilen Quellen mehr entstehen und eine hohe Gesamtenergieeffizienz erreicht wird.
Förderung um soziale Komponente erweitern
Pehnt und Auer sprechen sich zudem für eine soziale Komponente bei der künftigen Förderung aus. Die bisherige sei zu stark auf einkommensstarke Wohnungs- und Hauseigentümer ausgelegt. Um das zu kompensieren, sollte ein Sozialbonus mit Zuschlägen für Haushalte mit niedrigem Einkommen und die Eigentümer von preisgebundenem oder günstig vermietetem Wohnraum eingeführt werden. Auch zinslose Darlehen für diese Bevölkerungsgruppen seien denkbar.