STUTTGART. Das Zauberwort heißt: Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung. Darin verpflichtet der Bund Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden seit dem 1. Oktober, gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen zu prüfen. Bei größeren Wohnanlagen ist die Optimierung der Heizungseinstellungen und der Austausch von technisch veralteten, ineffizienten Heizungspumpen Pflicht.
Eine Mammutaufgabe für die rund 2,5 Millionen Wohngebäude in Baden-Württemberg. „Unsere Be...
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