Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Geld vereinfacht das einfache Bauen nur bedingt

Der Verzicht auf Komfortstandards beim Bauen, etwa beim Innenausbau von Wohnungen, muss für Bauherren rechtssicher ausgestaltet werden.
Imago/valentyn semenov)Es ist sicher ein kleiner Anreiz für Wohnungsunternehmen, wenn das Land nun Fördermittel dafür ausreichen will, dass bei Neubau- oder Sanierungsprojekten einfacher und damit auch kostengünstiger gebaut und geplant wird. Doch zum einen ist das Programm mit 1,4 Millionen Euro nicht gerade üppig ausgestattet. Wenn damit zehn kleine Leuchttürme im Land entstehen, wäre das schon viel.
Doch weit gravierender ist, dass es nicht zuallererst am Geld liegt, dass neue Konzepte und Ideen kaum Eingang ins Bauwesen finden. Die rechtlichen Hürden sind nach wie vor hoch, auch wenn die Landesbauordnung schon lange Abweichungen von technischen Bauvorschriften erlaubt, um neue Bau- und Wohnformen im Wohnungsbau praktisch zu erproben.
Zivilrechtliche Neuregelungen sind entscheidend
Doch was im Prinzip erlaubt ist, wird deshalb nicht unbedingt praktiziert. Bauaufsichtsbehörden sind bei Ausnahmegenehmigungen sehr zurückhaltend, um nicht bei Problemen in irgendeiner Form haftbar gemacht zu werden. Und Bauherren befürchten Regressansprüche, falls es zu juristischen Auseinandersetzungen mit Käufern oder Mietern kommt, wenn sie vom anerkannten Stand der Technik abweichen. Erst wenn der Bund mit seinem angekündigten Gesetz zum Gebäudetyp E diese zivilrechtlichen Probleme löst, könnte das einfachere Bauen einen Schub bekommen.