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Kritik an Plänen für höheren Spitzensteuersatz

Susanne Herre: Wir brauchen Abgabensenkungen, nicht -erhöhungen.
IHK Region Stuttgart)Stuttgart . Die Bundesregierung ringt um eine Steuerreform. Denn in entscheidenden Punkten herrscht bei den Koalitionspartnern Union und SPD bisher Uneinigkeit. Jetzt zeigt sich die Union offen für eine zentrale Forderung der SPD: Um untere und mittlere Einkommen zu entlasten, soll als Kompromiss der Spitzensteuersatz von derzeit 42 auf 49 Prozent steigen, um so die Entlastungen zu finanzieren.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften betroffen
Doch Spitzensteuersatz (42 Prozent ab 69.879 Euro) und Reichensteuersatz (45 Prozent ab 277.826 Euro) sind de facto oft Unternehmenssteuern. Damit sind Einzelunternehmer und Personengesellschaften betroffen, die in Baden-Württemberg über 70 Prozent der rund 456.000 Unternehmen ausmachen.
Noch ist in Berlin nichts entschieden. Doch in der Wirtschaft wecken die Pläne Skepsis. „Eine Erhöhung trifft gerade ertragsstarke Personenunternehmerinnen und -unternehmer“, warnt Susanne Herre, die Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart . Bereits heute würden die oberen fünf Prozent der Steuerpflichtigen fast 50 Prozent des Einkommensteueraufkommens zahlen. Aus Sicht der Wirtschaft sendet die aktuelle Debatte „das falsche Signal zur falschen Zeit“. „Was wir jetzt brauchen, sind wirtschaftsfördernde Signale. Abgabensenkungen, nicht Abgabensteigerungen.“
Solidaritätszuschlag soll abgeschafft werden
In der Koalition wird auch darüber diskutiert, den Solidaritätszuschlag vollständig abzuschaffen. „Das ist eine gute und längst überfällige Maßnahme, für die wir uns stets eingesetzt haben“, sagt Herre. Sie weist jedoch darauf hin, dass der Solidaritätszuschlag derzeit in Höhe von 5,5 Prozent auf die festgesetzte Körperschaftsteuer sowie auf die Einkommensteuer lediglich für höhere Einkommen erhoben wird. „Wenn wir von einem höheren Spitzensteuersatz von 49 Prozent ausgehen, wiegt der Wegfall des Soli das im Zweifel nicht auf.“
Herre fordert darüber hinaus eine grundlegende Reform des Steuerrechts. „Vereinfachung, Vereinfachung, Vereinfachung – das muss die Devise sein.“ Nötig seien vereinfachte Steuererklärungen – insbesondere für Kleinunternehmer –, mehr Pauschalen statt aufwendiger Einzelberechnungen etwa bei Sachbezügen wie Essenszuschüssen bis hin zur Gesundheitsförderung.
Um Investitionen zu erleichtern, plädiert die IHK-Chefin dafür, die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter dauerhaft zu entfristen. „So können Unternehmen schneller abschreiben und behalten mehr Liquidität für Investitionen“, betont Herre.