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Müllverbrennern drohen höhere Kosten wegen CO₂-Preisen

"Abfall ist kein klassischer Brennstoff, seine sichere Behandlung ist Teil der Daseinsvorsorge“, sagt Bastian Wens Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland.
Witte Wattendorff)Stuttgart . Die EU-Kommission will Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle ab 2031 in den EU-Emissionshandel einbeziehen. Ein entsprechender Vorschlag zur Reform des Emissionshandelssystems liegt vor. Demnach sollen die Betreiber der Anlagen ab 2031 CO₂-Zertifikate erwerben müssen. Dies soll bis 2034 in vier Stufen erfolgen, wobei die Zertifikatspflicht jährlich um 25 Prozent zunimmt.
Pläne wirken sich auf Anlagen in Baden-Württemberg aus
Davon betroffen wären auch die acht Müllverbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle in Baden-Württemberg. Bereits heute entstehen den Betreibern Kosten durch die nationale CO₂-Bepreisung: Seit 2021 müssen sie im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) Zertifikate für ihre Emissionen erwerben. „Dies erhöht bereits die Entsorgungskosten, die letztlich an die Abfallerzeuger weitergegeben werden“, sagt Bastian Wens, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD).
Mit dem europäischen Emissionshandel könnten die Kosten weiter steigen. Der Verband befürchtet vor allem, dass die Deponierung dadurch wirtschaftlich attraktiver gegenüber der thermischen Behandlung werden könnte. „Eine CO₂-Bepreisung der thermischen Abfallbehandlung darf die Kostenschere zugunsten der Deponierung nicht weiter vergrößern“, fordert Wens.
Grundsätzlich sieht die Branche die Übertragung des klassischen Emissionshandelsmodells auf die Müllverbrennung kritisch. „Abfall ist kein klassischer Brennstoff, seine sichere Behandlung ist Teil der Daseinsvorsorge“, erklärt Wens. „Wir verbrennen nicht aus Spaß Abfälle, sondern aus Notwendigkeit, weil wir keinen anderen Weg haben als die thermische Behandlung – eine Deponierung ist insbesondere in Deutschland keine Option.“ Überdies seien die Möglichkeiten zur Reduzierung von Emissionen durch technische Maßnahmen begrenzt. In Deutschland müsse nicht verwertbarer Siedlungsabfall aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes thermisch behandelt werden. Eine Deponierung unbehandelter Abfälle sei seit Jahren weitgehend ausgeschlossen, erklärt Wens.
Der Kommissionsvorschlag hält allerdings ein Türchen offen. So sind Kriterien vorgesehen, die Mitgliedstaaten von der Abgabepflicht ausnehmen können. Mindestens zwei von drei müssen erfüllt werden. Dazu zählen eine nationale CO₂-Bepreisung in vergleichbarer Höhe sowie das Erreichen der europäischen Recyclingziele oder der EU-Vorgaben zur Begrenzung der Deponierung.
Fernwärmepreise könnten steigen
ITAD-Chef Wens erklärt: „Deutschland könnte diese Ziele erfüllen und wäre damit ein Kandidat für eine Befreiung von der Abgabepflicht im europäischen Emissionshandel. Das bedeutet aber nicht, dass der Gesetzgeber gleichzeitig die nationale CO2-Bepreisung im BEHG aufgibt. Besteht das BEHG fort, sind sogar höhere CO2-Kosten für deutsche Anlagen möglich, als bei einer schrittweisen Einführung des EU-ETS 1.“ Die Reformen beim Emissionshandel können sich auch auf die Energieversorgung auswirken. „Grundsätzlich erhöhen CO2-Kosten die Behandlungskosten in der thermischen Abfallbehandlung und können unter gewissen Umständen auch zu steigenden Fernwärmepreisen führen“, sagt Wens.