Zuwendungen

Nur jede zehnte Vergabe wird nicht beanstandet

Öffentliche Vergabeverfahren sind mitunter erst möglich, weil das, was gebaut oder beschafft werden soll, mit Fördermitteln bezuschusst wird. Dafür gibt es Vorschriften, wie die Vergabe abzulaufen hat. Auftraggeber müssen also nicht nur das Vergaberecht einhalten, sondern auch das Zuwendungsrecht beachten. Marcus Dischinger
Wolfgang Leja

Redakteur Wirtschaft und Vergabe

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