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Umzug ins Ausland wird leichter

Zum Jahreswechsel werden die Gestaltungsmöglichkeiten grenzüberschreitend agierender Personengesellschaften deutlich erweitert. Die Verlagerung des Hauptsitzes ins Ausland wird dann rechtlich leichter.

Liechtenstein gehört zu den Ländern, in die die Inhaber von Personengesellschaften künftig leichter ihren Firmensitz verlegen können. Foto: dpa/Ulrich Baumgarten/Ulrich Baumgarten

Ulrich Baumgarten)
Holger Schindler

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