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Weltverbrauchertag: Jedes fünfte Produkt verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen

Der wachsende internationale Onlinehandel hat seine Tücken: Produkte halten sich nicht immer an EU-Standards - und das hat Auswirkungen auf die Sicherheit. 2022 wurden über 10.000 Überprüfungen durchgeführt, bei jeder fünften konnte ein gesetzlicher Verstoß festgestellt werden. Die Marktüberwachung hat alle Hände voll zu tun.

Das Regierungspräsidium Tübingen überwacht Non-Food-Produkte.

Regierungspräsidium Tübingen)

TÜBINGEN. Jedes fünfte Produkt verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen: das zeigt die Zwischenbilanz der Marktüberwachung des Landes Baden-Württemberg. Für das Jahr 2022 führte das Regierungspräsidium Tübingen, die zuständige Überwachungsbehörde des Landes, 10.000 Überprüfungen durch.

Die Behörde nahm neben alltäglichen Produkten wie Modeschmuck oder Toaster auch die Brandsicherheit von Kabeln für die Gebäudeinstallation oder die elektrische Sicherheit von SmartHome-Bauteilen unter die Lupe. Teilweise war bei bestimmten Produktarten mehr als jedes dritte Produkt mangelhaft.

„Es zeigt sich, dass die Kontrollen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, so wichtig sind wie nie zuvor“, so Abteilungspräsident Stephan Czarnecki. „Der weltweite Markt und hier insbesondere der Onlinehandel bringen es mit sich, dass den Anforderungen der Europäischen Union nicht immer die notwendige Bedeutung beigemessen wird.“ Darunter litten die Sicherheit der Produkte sowie der Klima- und Umweltschutz.

Problematiken von Produkten aus dem Netz

„Viele Käufer erkennen im Internet nicht mehr, ob Sie in Deutschland, in der EU oder irgendwo außerhalb der EU auf der Welt einkaufen“, erklärt Czarnecki. „Erst wenn sich Probleme mit den Produkten ergeben, stellen die Käufer fest, dass es gar keinen Adressaten in der EU gibt, an den sie sich richten können. De facto laufen Garantie, Sicherheit und Umwelt- und Klimaschutz aber ins Leere, wenn es keinen Adressaten innerhalb der EU gibt.“

Dies gefährde die Wettbewerbsgerechtigkeit und die sinnvollen EU-Anforderungen, die über Jahre gewachsen sind. „Der Gesetzgeber hat zwar mit dem Marktüberwachungsgesetz neu die Verpflichtung geschaffen, bei Importen einen EU-Bevollmächtigten zu benennen“, so Czarnecki weiter. In der Praxis seien diese Regelungen für die Marktüberwachung schwer zu kontrollieren – und: „In vielen Fällen gibt es diese Personen nicht oder es werden Personen genannt, die gar nicht wissen, dass ihre Identität dafür missbraucht wird.“

Enge Zusammenarbeit mit dem Zoll

Um bedenkliche oder gar gefährliche Produkte frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen, arbeitet die Marktüberwachung Baden-Württemberg auch eng mit anderen Behörden wie dem Zoll zusammen. Im vergangenen Jahr wurden hierzu über 1000 Kontrollen gemeinsam mit dem Zoll durchgeführt. „Hier hat sich über die Jahre ein stabiles Fundament der Zusammenarbeit entwickelt“, so Czarnecki. „Dazu kommt, dass auch die Marktüberwachungsbehörden über die Ländergrenzen vernetzt sind. Nur eine gut aufgestellte und vernetzte Marktüberwachung kann dafür sorgen, dass der Verbraucher regelkonforme Produkte im Handel erhält. Wo die Produkte zirkulieren, müssen auch die Kontrollbehörden einen engen Austausch pflegen.“

Auch anonyme Testkäufe im Onlinehandel sollen die Produktsicherheit erhöhen. Über eine europaweite Informationsplattform tauschen die Marktüberwachungsbehörden ihre Informationen zu den Produkten dann aus.

In diesem Jahr sollen fast 60 Schwerpunktaktionen stattfinden, um auch die versteckten Mängel zu entdecken. Unter anderem sollen Batterien, Sonnenbrillen, Waschmittel, Markisen, Rasenmähroboter und Kettensägen überprüft werden.

Pia Hemme

Online-Redaktion

0711/ 666 01 144

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