Debatten im Landtag vom 20. Dezember 2017

FDP-Fraktion will Landesgebührengesetz ändern

Stuttgart. Die FDP-Fraktion im Landtag will das Landesgebührengesetz ändern. Dazu brachte sie am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf ein. Das Parlament verzichtete in erster Lesung auf eine Debatte und verwies den Antrag zur weiteren Beratung in den Innenausschuss. Die Liberalen begründen ihre Initiative mit den landesweit unterschiedlich hohen Gebühren, die für die Kontrolle der Aufbewahrung von […]

Stuttgart. Die FDP-Fraktion im Landtag will das Landesgebührengesetz ändern. Dazu brachte sie am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf ein. Das Parlament verzichtete in erster Lesung auf eine Debatte und verwies den Antrag zur weiteren Beratung in den Innenausschuss.
Die Liberalen begründen ihre Initiative mit den landesweit unterschiedlich hohen Gebühren, die für die Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen erhoben werden. Mit dem Gesetz will die FDP die Gebühren für Aufbewahrungskontrollen abschaffen, die keine im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren verfolgbaren Mängel offenbaren.
Die Gebührenerhebung bei den verdachtsunabhängigen waffenrechtlichen Kontrollen in Privathäusern und Wohnungen von Waffenbesitzern sei von „besonderer Bedeutung“, erklärt die FDP. Nach ihren Erhebungen musste ein Stuttgarter vor drei Jahren eine Gebühr von 126,90 Euro für erste und zuzüglich 9,30 Euro für jede weitere Waffe bezahlen, obwohl die Kontrolle keine Beanstandung ergab. Andernorts würden andere Gebührensätze erhoben, mitunter werde auf eine Gebühr verzichtet.
„Es wird Zeit, dem Appell des Bundesgesetzgebers aus dem Jahr 2009 nachzukommen und so wie beispielsweise in Bayern und Hessen beanstandungslose Kontrollen gebührenfrei zu gestalten“, heißt es in der Gesetzesvorlage. Sich rechtstreu verhaltende Waffenbesitzer würden damit entlastet.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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20. Dezember 2017