Debatten im Landtag vom 15. und 16. Juli 2015

Landesrichter- und –staatsanwaltgesetz wird novelliert

Stuttgart. Nach der im Mai 2013 mit dem geänderten Landesrichtergesetz gestärkten richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten will die Landesregierung auf Wunsch aus der Justiz nun auch die Beteiligung an allgemeinen und sozialen Angelegenheiten ausbauen. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) brachte am Donnerstag den Entwurf zur Änderung des Landesrichter- und –staatsanwaltsgesetzes in den Landtag ein. Damit […]

Stuttgart. Nach der im Mai 2013 mit dem geänderten Landesrichtergesetz gestärkten richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten will die Landesregierung auf Wunsch aus der Justiz nun auch die Beteiligung an allgemeinen und sozialen Angelegenheiten ausbauen.
Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) brachte am Donnerstag den Entwurf zur Änderung des Landesrichter- und –staatsanwaltsgesetzes in den Landtag ein. Damit würden die Beteiligungsrechte der örtlichen Richter- und Staatsanwaltsräte verbessert und die überörtlichen Beteiligungsrechte auf Bezirksebene und der Ebene des Justizministeriums ergänzt, erklärte der SPD-Minister in der ersten Lesung. Außerdem soll im Justizressort ein Freistellungsjahr („Sabbatjahr“) eingeführt werden. 

Sprecher aller Fraktionen signalisieren Zustimmung

Der Gesetzentwurf sieht außerdem unter anderem vor, die bestehenden Vorschriften der Präsidialverfassung im Wesentlichen unberührt zu lassen, auf der Ebene der Obergerichte sowie der Generalstaatsanwaltschaften für die jeweiligen Geschäftsbereiche klassische Stufenvertretungen zu bilden, auf Bezirksebene Einigungsstellen zur Konfliktlösung einzurichten und im Beurteilungsrecht eine Verpflichtung zur Stichtagsbeurteilung einzuführen. Die Neuregelungen würden sich positiv auf Arbeit und Beschäftigung in Justiz und Verwaltung auswirken, erklärte Stickelberger. 
Sprecher aller Fraktionen signalisierten grundsätzlich Zustimmung. Es führe zum Ausbau und zur Stärkung der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Mitbestimmung, sagte Stefan Scheffold (CDU). Das Gesetz sei seit 1964 weitgehend unverändert geblieben und müsse modernisiert werden, was die CDU-Fraktion befürworte und mittrage. In den Beratungen im Ausschuss könne man den „ordentlichen Entwurf“ noch „um Sinnvolles ergänzen“. Als Kritikpunkt äußerte Scheffold, dass der Justizminister die voraussichtlichen Kosten der Gesetzesänderungen nicht beziffert habe. 

Lob für Praxisnähe und weitreichendes Mitbestimmungsrecht

Der „Praxis orientierte Entwurf“ bringe der Justiz eine größere Unabhängigkeit, beurteilte Jürgen Filius (Grüne) das Gesetz positiv. Es führe zu einer effizienteren und modernen Justiz. Der Landesrichterrat bekomme mehr Einfluss, die Stufenvertretung sei wichtig.
Auch Sascha Binder (SPD)  bewertete die Regelungen mit Zustimmung; es sei richtig, diese im Richtergesetz zu verankern und nicht im allgemeinen Personalvertretungsrecht. Der Vorschlag von Stickelbergers Ministerium sei ausgewogen, obwohl die Stichtagsbeurteilung „nicht ganz unumstritten“ sei. 
Für die FDP wies Ulrich Goll auf das „ausgebauteste Mitbestimmungsrecht“ in Baden-Württemberg hin. Richter seien unabhängig, deshalb sei die gesetzliche Regelung gut und die Liberalen würden sich dem Gesetz nicht entgegenstemmen.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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15. und 16. Juli 2015