Debatten im Landtag vom 17. und 18. Juli 2013

Therapieunterbringungsgesetz auf den Weg gebracht

Stuttgart. Es ist eine winzige juristische Lücke, die mit dem neuen „Therapieunterbringungsgesetz“ geschlossen werden soll und die derzeit in Baden-Württemberg keine einzige Person betrifft: Sicherheitsverwahrte und zum Schutz der Allgemeinheit untergebrachte Straf- und Gewalttäter können künftig auch in normalen Justizvollzugsanstalten eingewiesen und behandelt werden. Bisher war dies rechtlich nur in entsprechenden psychiatrischen Einrichtungen möglich. Der […]

Stuttgart. Es ist eine winzige juristische Lücke, die mit dem neuen „Therapieunterbringungsgesetz“ geschlossen werden soll und die derzeit in Baden-Württemberg keine einzige Person betrifft: Sicherheitsverwahrte und zum Schutz der Allgemeinheit untergebrachte Straf- und Gewalttäter können künftig auch in normalen Justizvollzugsanstalten eingewiesen und behandelt werden. Bisher war dies rechtlich nur in entsprechenden psychiatrischen Einrichtungen möglich. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) in den Landtag eingebracht.
Vor dem Hintergrund eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofes hat der Bundesgesetzgeber eine Rechtsgrundlage für die sichere Unterbringung von Sexual- und Gewalttätern geschaffen, die allerdings eine weitergehende landesrechtliche Regelung erfordert. Mit dem neuen Therapieunterbringungsgesetz, das im Landtag fraktionsübergreifend gelobt und begrüßt wurde, wird diese landesrechtliche Regelung geschaffen. Diese Regelung trifft dann, wenn eine Unterbringung psychisch gestörten Sexual- und  Gewalttäters zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist.

Vollzug bedarf einer gesetzlichen Grundlage

Der Vollzug dieser freiheitsentziehenden Maßnahme bedarf einer gesetzlichen Grundlage; und im Gegensatz zum Therapieunterbringungsgesetz ist der Vollzug der Therapieunterbringung nicht über ein Bundesgesetz, sondern über ein Landesgesetz zu regeln. Neu ist, dass künftig auch eine Therapieunterbringung in einer Justizvollzuganstalt erfolgen kann, wenn eine angemessene Behandlung der Betroffenen gewährleistet ist. Um den behandlungsorientierten Ansatz zu unterstreichen und eine Therapieunterbringung von einer Freiheitsstrafe klar abzugrenzen, war dies bisher nicht der Fall gewesen. Das neue Gesetz macht den Weg dazu frei.
Karl Zimmermann (CDU) wunderte sich zwar darüber, dass bereits jetzt im Haushalt 2013/14 eine Stumme von je 426000 Euro pro Jahr eingestellt sei, es aber gar keine Fälle gebe, signalisierte aber  dennoch Zustimmung von seiner Partei. Ausdrücklich lobte Manfred Lucha (Grüne)  Stickelberger dafür, in Freiburg die Voraussetzungen dafür geschaffen zu haben, die Therapieunterbringung und die Justizvollzugsanstalt anzubinden.

Baden-Württemberg Wagt keinen Alleingang

Auch von der SPD gab es Zustimmung und Lob für das Justizministerium. „Wir sind dankbar, dass Baden-Württemberg bei diesem Thema keinen Alleingang wagt, sondern sich im Rahmen einer Länderarbeitsgruppe mit den anderen Bundesländern verständigt hat“, sagte Anneke Graner (SPD), die den Entwurf als durchdacht und ausgewogen bezeichnete, weil er einerseits die Rechte und Behandlung  des Therapieuntergebrachten stärke und andererseits dem Schutz der Bevölkerung Rechnung trage.
Auch Ulrich Goll (FDP) lobte den Entwurf als eine „gutes Gesetz“ und eine „seriöse Umsetzung“ des Bundesrechts, auch wenn es sich an einen verschwindend kleinen Personenkreis richte. Der Entwurf geht nun zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Quelle/Autor: Ulrike Bäuerlein

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17. und 18. Juli 2013