Mitarbeiter belohnen Gutscheine statt Geld –
so bleibt mehr netto
Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten eine zusätzliche Vergütung zukommen lassen wollen - zum Beispiel als Dankeschön, zur Motivation oder zur Mitarbeiterbindung - können dies steuerlich privilegiert in Form von Gutscheinen tun, die als Sachbezüge gelten. Seit Anfang 2022 gelten hierfür erhöhte Anforderungen. Doch zahlreiche Dienstleister bieten mittlerweile angepasste Lösungen an.