STUTTGART. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände lehnt die Vorschläge zur Eignungsbeurteilung ab. Sie seien mit dem deutschen Recht, dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung und den EU-Verträgen nicht zu vereinbaren. „Die Eignungsbeurteilung neuer Mitglieder vor deren Amtsantritt und eine institutsinterne Eignungsbeurteilung der Verwaltungsratsmitglieder durch die Sparkassen widersprechen den besonderen Strukturmerkmalen der Institute, insbesondere der kommunalen Trägerscha...
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