STUTTGART/HEIDELBERG. Seit der vergangenen Woche steht die Hip-Hop-Kultur in Heidelberg im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (siehe Kasten). Damit hat ein erst rund 40 Jahre altes Kulturphänomen diesen Status erhalten. Bisher waren aus Baden-Württemberg etwa das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, das Peter-und-Paul-Fest in Bretten, die Schwäbisch-Alemannische Fastnacht und die Schwörtagstradition in den ehemaligen Reichsstädten Ulm, Reutlingen und Esslingen in die ...
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