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Während der Nacht-WM in den USA darf es hierzulande länger laut sein

Public Viewing unter Kastanien auf dem Schlossberg in Freiburg - solche Fanmomente wie bei der EM 2024 sollen Regelneuerungen im Lärm- und Sperrzeitenrecht ermöglichen.
IMAGO/Jürgen Held)Stuttgart. Das gemeinsame Fan-Erlebnis beim Public Viewing ist für Millionen Menschen der Ausdruck von Fußballweltmeisterschaft. Egal ob im Biergarten oder auf Marktplätzen, wenn Deutschland ein Tor schießt, liegen sich oft wildfremde Menschen in den Armen. Dass auch hier rechtlich alles seinen geordneten Gang geht, dafür hat, wen wundert’s, der Gesetzgeber gesorgt.
Seit dem Sommermärchen 2006 lockert der Bund zu WM-Zeiten die abendlichen und nächtlichen Lärmvorkehrungen. Das ist heuer besonders bedeutsam: Durch die Zeitverschiebung zwischen Mitteleuropa und den Spielstätten in den USA, Kanada und Mexiko beginnen die 72 Vorrundenspiele zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens. In der K.-o.-Runde reduziert sich das Anpfiff-Fenster der 32 Spiele auf die Spanne zwischen 19 und 5 Uhr. Egal wie, die Toleranz der Ruhebedürftigen dürfte durch die Begeisterung der Fußballfans auf die Probe gestellt werden.
Verordnungsname so sperrig wie eine Fünferkette
Die Bundesregierung hat nun eine „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026“ erlassen, kurz WM2026LärmSchV. Sie besagt, dass es beim öffentlichen Rudelgucken je nach Uhrzeit lauter zugehen darf. Die Verordnung nimmt die Grenzwerte eines anderen Regelwerks auf, der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Dort sind Höchstwerte von nächtlichen 55 (von 22 bis 6 Uhr) bis zu 70 Dezibel erlaubt, die außerhalb von Ruhezeiten gelten, also zwischen 8 und 20 Uhr.
Eigentlich ist das nur bei seltenen Sportereignissen erlaubt, also 18 Tage im Jahr. Diese Einschränkung kann die Genehmigungsbehörde aber außer Acht lassen, wenn es um internationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung geht – und wer würde das bei der 39-Tage dauernden Fußball-WM bestreiten? Allerdings besteht kein Anspruch auf das behördliche Okay für die öffentliche Veranstaltung. Die Public-Viewing-Verordnung verlangt eine Abwägung mit dem Ruhebedürfnis der Nachbarn. Diese Aufgabe müssen die unteren Verwaltungsbehörden, also Landratsämter oder kreisfreie Städte, erfüllen, worauf der Städtetag hinweist.
Demnach dürfte sich ein ganz anderes Recht als einschlägig erweisen, nämlich die Sperrzeitenverordnungen der Kommunen. Jene erlassen die Gemeinden selbst und regeln damit die Fan-Zonen-Wünsche der Gastronomie. Typischerweise findet das Rudelgucken gerade im Sommer im Biergarten oder auf der Kneipenterrasse statt. Darauf haben sich Städte wie Heilbronn oder Reutlingen juristisch eingestellt.
Heilbronn und Reutlingen lockern Sperrstundenregeln
In Heilbronn wird die Sperrstunde auf das Ende jener Spiele verkürzt, an denen die Deutschen ums Weiterkommen kicken. Reutlingen macht Ausnahmen von der langen Sperrzeit von Sonntag bis Mittwoch. An acht Terminen bis hin zum Finale muss statt um 23 Uhr erst um 24 Uhr Betriebsschluss sein. Bruchsal verkürzt bei Spielen, die um 22 Uhr beginnen, die Sperrzeit auf Mitternacht. Und Stuttgart lässt seine Wirte wissen, dass der Betrieb bis 24 Uhr toleriert werde, wenn es keine Beschwerden gebe.
Mannheim schaut bei Genehmigungen auf die baurechtlichen Gebiete und versucht, einen Ausgleich zwischen Feierlaune und Schlafbedürfnis zu finden. Die Nachbarstadt Heidelberg, wo der Rechtsstreit um die Sperrzeit Tradition hat , lockert trotzdem das Reglement. Sofern Gastronomen in bestimmten Stadtbereichen entsprechende Anträge gestellt haben, kann bis 2 Uhr morgens Fußball geschaut werden, heißt es in einem Zeitungsbericht.
Große Fanzonen sind ohnehin rar, Mannheim und Stuttgart verzichten auf die Veranstaltung. Anders als zur Europameisterschaft 2024 – damals stritt man mit dem Land wegen Terminkollisionen mit dem Jazz-Open-Festival auf dem Schlossplatz – sieht die Landeshauptstadt heute laut SWR keinen Andrang von auswärts, der eine Fanzone begründen würde. Wahrscheinlich sind auch die Kassen zu leer für große Fanevents.
Autokorso kontra Lärmschutzverordnung
Aber was heißt eigentlich Genehmigungsvorbehalt und Lärmschutz, wenn die Lieblingsmannschaft gewinnt? Emotionsausbrüche wie Hupkonzerte oder der Autokorso dürften kaum mit der Nachtzeit in Einklang zu bringen sein, und das gilt nicht nur für die erhofften deutschen Erfolge. So beginnen in der Vorrunde die ersten drei Spiele mit türkischer Beteiligung zwischen 4 und 6 Uhr deutscher Zeit in der Frühe. Na dann guten Morgen!
Laut und Leise
Bis zu 70 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel nachts betragen die zeitweise geltenden Lärmgrenzwerte bei Public-Viewing-Veranstaltungen. Das entspricht im lautesten Fall dem Lärm, den ein vorbeifahrendes Auto in zehn Meter Entfernung verursacht. Die 55 Dezibel beschreiben dagegen die Lautstärke einer Sprechstimme, wie das Landesverkehrsministerium aufschlüsselt. Schmerzhaft wird es bei 120 Dezibel, das wäre lauter als ein Flugzeugtriebwerk in hundert Meter Entfernung.