Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte im Mai den Rettungsdienstplan 2022 in Teilen gekippt, vor allem monierte es die neue Hilfsfrist von zwölf Minuten. Dies hätte nicht am Parlament vorbei festgelegt werden dürfen. Das Innenministerium teilte nun mit: „Der Auftrag des Gerichts war es, das, was wir im Rettungsdienstplan geregelt haben, im Rettungsdienstgesetz zu regeln – also eine Formsache.“
Eine Formsache. Oder: am Parlament vorbei durch die Hintertüre eine neue Hilfsfr...
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