Hartheim am Rhein. Der Gemeinderat in Hartheim nahm in seiner vergangenen Sitzung einen Beschluss von 2022 zurück – auf Anraten der Verwaltung. Die wiederum war in Gesprächen mit der Rechtsaufsicht beim Landkreis darauf hingewiesen worden, dass die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft derzeit mit Risiken behaftet ist. Mehr noch: eine Gesellschaft besitze gegenüber einem Eigenbetrieb „keine wesentlichen Vorteile“.
Risiken schreckten die Räte ab
Die von der Kommunalaufsicht skizzie...
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