Expertenbeitrag: Dateiformate Auftraggeber schließt Bieter aus, weil der GAEB-Datei nicht liefert
Öffentliche Auftraggeber können festlegen, in welcher Form Bieter ihre Angebote einzureichen haben. Beispielsweise im GAEB- Datenformat. Was aber ist, wenn ein Bieter seine Angebotsunterlagen anders als gefordert im PDF-Format einreicht? Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss dieser Bieter ausgeschlossen werden. Von Holger Schröder