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Beschluss

Gericht verlangt Baugenehmigung für Cannabiszucht

Die Unterbringung von Cannabispflanzen in einen Werkstattbau braucht eine eigene Baugenehmigung. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden.

Für eine Cannabiszucht kann eine Baugenehmigung fällig werden, meinen Sigmaringer Verwaltungsrichter.

Sem van der Wal)

Sigmaringen. Den Richtern lag ein Eilantrag vor, der sich gegen eine Nutzungsuntersagung richtete. Demnach darf sich ein Cannabisverein nicht auf die Erlaubnis nach dem Konsumcannabisgesetz berufen. Diese ersetzt keine Baugenehmigung.

Die Werkshalle in Kirchberg/Iller (Kreis Biberach) wurde in den 70er und 80er-Jahren als Lagerhalle mit Werkstatt und Büro sowie für die Wohnnutzung im Obergeschoss genehmigt. Wenn der Verein nun seine Hanfpflanzen in der Halle züchten wolle, werfe das Projekt neue bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen auf, so das Gericht. Außerdem handle es sich um eine Nutzungsänderung, was ebenfalls nach einer Genehmigung verlange.

Viele Möglichkeiten der Einordnung

Das Gericht sah viele Möglichkeiten, wie der nicht gewerbliche Cannabis-Anbau baurechtlich einzustufen sei. So könne man von einem Sondergebiet sprechen, von einem Gartenbaubetrieb, von einem sonstigen Gewerbebetrieb oder gar von einer Gemeinbedarfsanlage. Die Entscheidung der dritten Kammer ist noch nicht rechtskräftig.

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