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Opferbeauftragte

Dreh- und Angelpunkte im künftigen Opferschutzgefüge

Das Justizministerium, der Opferbeauftragte der Landesregierung und der gemeinnützige Verein Weisser Ring kooperieren beim Opferschutz. Eine wichtige Rolle spielen dabei die neu installierten Opferbeauftragten der Staatsanwaltschaften.

In Baden-Württemberg gibt es künftg bei den Staatsanwaltschaftend flächendeckend Opferbeauftragte.

IMAGO/Depositphotos)

Stuttgart. Der erste Opferbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg nahm im Juli 2020 seine Tätigkeit auf. Fast genau fünf Jahre danach gibt es nun Opferbeauftragte an allen Staatsanwaltschaften im Land mit je mindestens einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter.

Den Weg frei für diese 17 benötigten neuen Stellen machte der Landtag kurz vor Weihnachten. Am 18. Dezember 2024 verabschiedete er den Doppelhaushalt 2025/26, setzte so ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. „Eine wesentliche Aufgabe der Opferbeauftragten der Staatsanwaltschaften ist zum einen die regionale Vernetzung mit allen in der Opferhilfe relevanten Akteuren“, so Jenna Krause, stellvertretende Sprecherin des Justizministeriums.

Die Stelle wird mit einer Zulage als Erster Staatsanwalt aufgewertet

Zum anderen seien sie Lotsen für Betroffene, vermittelten sie in geeignete Angebote der bestehenden Opferhilfelandschaft, sagt Krause. So würden diese durchgängig aus einer Hand betreut – vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase.

„Bei sogenannten Ereignisfällen, also terroristischen Anschlägen, Amoktaten und anderen Großschadensereignissen mit möglichem strafrechtlichen Hintergrund unterstützen die Opferbeauftragten der Staatsanwaltschaften den Opferbeauftragten der Landesregierung bei seiner Arbeit als zentrale Anlaufstelle für die Betroffenen und wirken in der dazu einzuberufenden Koordinierungsgruppe Opferhilfe mit.“ Sie agierten aber nicht als „Opferanwälte“, so Krause – Rechtsberatung sei allein den zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Grundsätzlich seien sie erfahrene Dezernentinnen und Dezernenten, die in ihrer Tätigkeit teilentlastet würden, zugleich werde ihre Stelle aufgewertet durch eine Zulage als Erste Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Zu deren Aufgaben gehören regionale Netzwerke zur Opferhilfe aufzubauen und zu pflegen sowie mit allen relevanten Akteuren zusammenzuarbeiten – mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und nichtstaatlichen Organisationen wie dem Weisser Ring, einem gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten. Dieser, das Justizministerium und der Opferbeauftragte der Landesregierung kooperieren langfristig auf regionaler und Landesebene, um Opfer und Betroffene von Straftaten optimal zu begleiten – und in ihrer neuen Vereinbarung stehen die Opferbeauftragten der Staatsanwaltschaften im Fokus.

Baden-Württemberg ist Vorreiter

„Einmal mehr geht Baden-Württemberg mit gutem Beispiel voran“, lobt Alexander Schwarz, leitender Oberstaatsanwalt a.D. und seit 21. Juli 2021 Opferbeauftragter der Landesregierung. „Für einen effektiven Opferschutz ist ein starkes Netzwerk ganz wesentlich,“ sagt er. „Unsere Landesregierung gewährleistet dies organisatorisch wie personell. Die neuen Opferbeauftragten bei den Staatsanwaltschaften nehmen in diesem Gefüge eine zentrale Rolle ein, das ist in dieser konkreten Form bundesweit einmalig.“ Diese seien „Dreh- und Angelpunkte“ im künftigen Opferschutzgefüge des Landes.

Auch der Landesvorsitzende des Weissen Rings, Polizeipräsident a.D. Hartmut Grasmück, unterstreicht deren Bedeutung und Lotsenaufgabe für Hilfesuchende: „Neben der Bestrafung der Täter rücken die Belange der Opfer und die Schadenswiedergutmachung stärker in den Blickpunkt des Strafverfahrens“, sagt er. „Die Zusammenarbeit der Justiz mit dem Weissen Ring wird dadurch weiter intensiviert.“

Opferschutz als zentrale Aufgabe des Rechtsstaats

Dass Opferschutz eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats sei und in Baden-Württemberg höchsten Stellenwert genieße, betont Justizministerin Marion Gentges (CDU): „Nur wenn wir Betroffene konsequent schützen, begleiten und unterstützen, wird Gerechtigkeit für alle erfahrbar“, sagt sie. „Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Justiz, Opferbeauftragtem und allen wesentlichen Institutionen des Opferschutzes ist dabei unverzichtbar.“ Man stärke die Stimme der Opfer und gebe ihnen Halt. „So stärken wir das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen.“ Mit den flächendeckend bei Staatsanwaltschaften installierten Opferbeauftragten werde der Opferschutz auf ein neues Level gehoben.

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Der Opferschutz muss weiter gestärkt werden | Staatsanzeiger BW

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