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Berufungsverfahren

Verwaltungsgerichtshof entscheidet im Oktober über Klagen wegen Corona-Soforthilfen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt Anfang kommenden Monats über sechs Musterverfahren zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen. In vier Fällen hatte die L-Bank Berufung eingelegt, in zwei Fällen betroffene Unternehmer oder Selbstständige.
Schild an Tür mit Aufschrift: "GESCHLOSSEN LOCKDOWN".

Firmen, die während der Corona-Pandemie schließen mussten, wehren sich dagegen die damals gewährten Soforthilfen zurückzahlen zu müssen.

Imago/Bihlmayerfotografie)

Mannheim. Die juristische Auseinandersetzung um die Rückzahlungsforderungen von Corona-Soforthilfen geht in die nächsten und möglicherweise abschließenden Runden. Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim werden am 2. und 7. Oktober insgesamt sechs Fälle verhandelt, in denen Unternehmen oder Selbstständige die staatlichen Soforthilfen ganz oder teilweise zurückzahlen sollten. Beim ersten Termin werden vier Fälle verhandelt, in denen die L-Bank, die die Corona-Soforthilfen bewilligt und ausbezahlt hatte, unterlegen war. Die Förderbank des Landes war deshalb in Berufung gegangen. Kläger in der ersten Instanz waren eine Friseurin, ein Hotel- und Restaurantbetrieb, ein Kosmetikhersteller und ein IT-Dienstleister.

In seinem Urteil hatte beispielsweise das Verwaltungsgericht Stuttgart eine klare Diskrepanz zwischen dem, was in den Anträgen und den Ausfüllhilfen für das erste Hilfsprogramm aus dem März 2020 formuliert war, und dem, was die L-Bank für ihre Rückforderungen zum Maßstab erklärte, erkannt. Und den Ablauf der Rückforderungsverfahren beurteilten die Richter als zu automatisiert, als dass in jedem Fall die erforderliche Einzelfallprüfung erfolgt sein könnte. Sie beurteilten die Rückforderungen deshalb als rechtswidrig und gaben den Klagen statt.

Mehr als 1400 Klagen im Land einegereicht

Am 7. Oktober geht es dann um zwei Fälle, in denen die Klagen abgewiesen worden waren. Ein Fahrlehrer, dessen Fall nun in Mannheim erneut verhandelt wird, war vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gescheitert. Anders als die siegreichen Kläger hatte er aber die Corona-Soforthilfe nach der Verwaltungsvorschrift vom 8. April 2020 beantragt. Und diese war nach Einschätzung der Richter deutlich klarer formuliert als die Verwaltungsvorschrift des Landes vom März 2020. Alle erfolgreichen Klagen bezogen sich auf diese allerersten Corona-Soforthilfe-Vorschriften.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums haben in Baden-Württemberg mehr als 1400 Unternehmen und Selbstständige gegen die Rückzahlungsbescheide für die Corona-Soforthilfen geklagt .

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