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S21-Bürgerbegehren: Initiative pocht auf Fristverlängerung

Gleisvorfeld am Hauptbahnhof in Stuttgart: Hier sollen sollen nach der Fertigstellung des Tiefbahnhofs Wohnungen entstehen.
dpa/Arnulf Hettrich)Stuttgart. Die Initiative gegen die Bebauung eines Teils der Gleisflächen vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof hat am Mittwochabend ihre Unterschriftenlisten für ein Bürgerbegehren abgegeben – und will weiter sammeln. Nach Angaben des Vertrauensmanns Hannes Rockenbauch kamen bislang rund 22.000 Unterschriften zusammen , 2000 mehr als nötig. „Einige werden aber ungültig sein, deshalb brauchen wir einen Puffer“, sagte er. Rockenbauch geht davon aus, dass insgesamt 23.000 bis 24.000 als „Sicherheitspuffer“ nötig sein werden.
Streit über den Stichtag entbrannt
Umstritten ist, wie lange für das Begehren gesammelt werden darf. Kurz vor Ablauf der von der Stadt gesetzten Frist am 15. Oktober entbrannte Streit über den Stichtag. Rockenbauch verweist auf die Gemeindeordnung: „Bei jedem Bebauungsplan ist es so, dass dieser mit Bekanntgabe im Amtsblatt in Kraft tritt, nicht vorher“. Der Beschluss für den Bebauungsplan des Europaquartiers sei am 24. Juli veröffentlicht worden. Ab diesem Zeitpunkt habe die Initiative drei Monate Zeit. Man wolle diesen Zeitrahmen aber nicht ausreizen, betonte Rockenbauch.
Die Stadtverwaltung sieht das anders. Nach ihrer Auffassung begann die Frist bereits mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung am 15. Juli. Das Bürgerbegehren sei eine Woche zuvor der Stadtverwaltung angekündigt und am Beschluss-Tag öffentlich gestartet worden, die Bevölkerung sei im Vorfeld umfassend informiert gewesen. Daher habe die Frist am 15. Oktober geendet. Warum die Initiatoren von einer späteren Bekanntgabe ausgehen, könne man nicht nachvollziehen.
Um Zulässigkeit für das Bürgerbegehren zu erreichen, müssen 20.000 gültige Unterschriften vorliegen und alle formalen Kriterien erfüllt sein, betont die Stadtverwaltung. Aufgrund des hohen Aufwands zur Einzelprüfung der Unterschriften, geht ein Sprecher von mindestens 700 Arbeitsstunden aus. Die Prüfung werde mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bis spätestens zum 15. Dezember muss diese abgeschlossen sein.
Im Zweifel will man den Streit juristisch klären lassen
Die Initiative „Bahnhof mit Zukunft“ hat auch am Donnerstag Unterschriften gesammelt. „Wir lassen nicht zu, dass Oberbürgermeister Frank Nopper uns einen ganzen Sammeltag klaut“, so Rockenbauch auf Instagram. Im Zweifel werde man den Streit juristisch klären lassen.
Gegenstand des Bürgerbegehrens ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für das Teilgebiet A2 von Stuttgart Rosenstein, der am 15. Juli mit 16 Ja- und 3 Nein-Stimmen beschlossen wurde. Im dort geplanten Europaquartier können bis zu 1670 Wohnungen entstehen, mindestens die Hälfte davon als geförderter Wohnraum, so die Stadt. Die Verbände und Stadträte wollten mit einem Bürgerbegehren, das in einen Bürgerentscheid münden soll, die Gleisflächen als Frischluftschneise erhalten, den Gäubahn-Anschluss sichern und die Gleise für einen leistungsfähigen Bahnhof erhalten.
Die Flächen für das geplante Europaquartier gehören bereits der Stadt, stehen aber noch unter Bahnrecht. Erst nach Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs und Rückbau der alten Gleise erhält die Stadt Stuttgart den Zugriff. Ein Bürgerentscheid könnte nur die Aufstellung des Bebauungsplans verhindern – nicht jedoch über die Streckenführung der Gäubahn oder den Rückbau der Gleise entscheiden, betont ein Sprecher der Stadt.
Vor rund zehn Jahren wurden die Fristen für Bürgerbegehren und Bürgerbegehren verlängert. Lesen Sie hier eine Bilanz der Reform von 2015.