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Neues Förderprogramm

Baden-Württemberg will das einfache Bauen voranbringen

Um das einfache und kostensparende Bauen im Land voranzubringen, hat das Bauministerium ein neues Förderprogramm aufgelegt. Auch wenn für Pilotprojekte nur 1,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen, bewertet die Wohnungswirtschaft in Baden-Württemberg, das Angebot positiv.
Person verlegt helle Laminatdielen auf dunklem Untergrund.

Der Verzicht auf manche Ausstattungsstandards soll den Wohnungsbau einfacher und kostengünstiger machen.

IMAGO/Zoonar.com/ZHARKOVA IRINA)

Stuttgart. „Bauen ist zu kompliziert und zu teuer geworden“, sagt Baden-Württembergs Bauministerin Nicole Razavi und steht angesichts der seit Jahren geführten Diskussion um einfacheres Bauen mit dieser Erkenntnis nicht alleine. Nun haben die CDU-Politikerin und ihr Haus ein neues Förderprogramm für Pilotprojekte aus der Taufe gehoben, um zu zeigen, dass das geht.

„Wenn wir vorausschauend und clever planen, können wir nicht nur Baukosten, sondern auch Betriebskosten einsparen“, beschreibt Razavi die Absichten des Programms „Clever Bauen BW“. Bauherren sollen beim „innovativen Umgang mit bestehenden Bau- und Ausstattungsstandards“ unterstützt werden. Das gilt für Neubauten ebenso wie für die Umnutzung oder Reaktivierung leerstehender Gebäude.

Beim Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW) sieht man in dem Programm einen ersten Schritt, um Bauen wieder einfacher und günstiger zu machen. „Unsere Wohnungsunternehmen setzen bereits Projekte durch serielle Bauweise um, die Kosten sparen und werden sich auch an diesem Förderprogramm beteiligen“, kündigt Verbandsdirektorin Iris Beuerle an. Der VBW vertritt vor allem kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften im Land. Bezahlbares Bauen sei ohne Förderung derzeit kaum zu realisieren, meint Beuerle.

1,4 Millionen Euro für alle Pilotprojekte

Allzu üppig fällt diese bei Clever Bauen BW jedoch nicht aus. Denn für die Förderung stehen vorerst in diesem Jahr lediglich 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. Diese können sowohl als direkte Zuschüsse für Wohnbauvorhaben beantragt werden, aber auch für die wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojekts als auch für die Erstellung von Machbarkeitsstudien.

Für jeden Quadratmeter neu geschaffenen Wohnraum können Bauherren 300 Euro Fördermittel als „Innovationsausgleich“ beantragen, erklärt das Bauministerium. Damit sollen erhöhte Aufwände in der Planung oder bei der Abstimmung mit Behörden ausgeglichen werden.

Wissenschaftliche Begleitung wird vollständig vom Land finanziert

Die wissenschaftliche Begleitung der Projekte soll vollständig aus Fördermitteln gedeckt werden, allerdings nur bis maximal 100.000 Euro. Und bei Machbarkeitsstudien können bis zu 80 Prozent der Kosten über das neue Programm gedeckt werden. Die Höchstsumme liegt in diesen Fällen bei 50.000 Euro.

Mit dem Programm will Razavi Wohnbauprojekte unterstützen, bei denen „qualitätvolles, kostengünstiges und ressourcenschonendes Bauen“ umgesetzt wird. „Ziel ist es, bestehende Spielräume im Umgang mit Standards und Normen bewusst, verantwortungsvoll und genehmigungsfähig zu nutzen und unter realen Marktbedingungen zu erproben“, heißt es seitens des Bauministeriums.

Jurist bezweifelt Wirksamkeit des Gebäudetyps E

Die Bedingungen für das Förderprogramm wurden laut Bauministerium in Abstimmung mit dem Strategiedialog Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen erarbeitet. In dem Netzwerk arbeiten seit 2022 Fachleute aus Kommunen, Bau- und Wohnungswirtschaft, Wissenschaft und Behörden zusammen, um neue Konzepte für den Wohnungsbau zu entwickeln.

Im Bauministerium verweist man zudem auf die aktuellen Vorschläge zum Gebäudetyp E. Der hängt noch an fehlenden bauvertragsrechtlichen Voraussetzungen, die es zu schaffen gilt, um von gängigen Baustandards abweichen zu können. Doch ob dies dazu führt, dass in großem Umfang einfacher gebaut werden kann, ist unter Fachleuten umstritten. So hatte der Verwaltungsrechtler Thomas Schröer, der in der Kommission „Innovation im Bau“ des hessischen Wirtschaftsministeriums sitzt, kürzlich in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung prognostiziert, dass der Gebäudetyp E eine Nische bleiben werde. Das Risiko von Gewährleistungsklagen sei für Wohnungsbauträger zu groß.

Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E kommt 2026

Im ersten Anlauf hatte die Ampel schon im Herbst 2024 die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen wollen, dass der Gebäudetyp E im Wohnungsbau angewendet werden kann. Doch das Scheitern der Regierung stoppte auch das Gesetzgebungsverfahren. Nun hat die schwarz-rote Koalition einen neuen Anlauf unternommen und im Novembe r Eckpunkte für ein Gesetz vorgestellt. Bis zum Frühjahr läuft die Anhörung, danach soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.

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