Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Spart der Bund bei der Besoldung seiner Beamten? Und was tut das Land?

Bundesinnenminister Dobrindt (links) bekennt sich in Köln bei DBB-Chef Geyer zum Berufsbeamtentum.
IMAGO/Christoph Hardt)Köln. Über Bärbel Bas (SPD) mokiert man sich nicht nur bei den Unternehmern und in der FDP, die Bundesarbeitsministerin ist auch bei den Beamten nicht wohlgelitten, seit sie sie in die Rentenkasse aufnehmen will. Und auch den CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hätte, wenn nicht ein Pfeifkonzert, dann doch zumindest bleiernes Schweigen erwartet, wenn er bei der 67. Jahrestagung des Deutschen Beamtenbunds (DBB) in Köln in die Bütt gestiegen wäre. Er will nämlich keine Lehrer mehr verbeamten.
Da tat sich der Bundesinnenminister am Montag schon leichter, zumal er sich von solchen Überlegungen ausdrücklich distanzierte. „Ich weiß, dass es andere Stimmen gibt. Ich werde diesen Stimmen entgegentreten.“
Nein, unter Alexander Dobrindt ist das Berufsbeamtentum nicht gefährdet. Und doch herrscht auch zwischen dem CSU-Politiker und dem DBB-Vorsitzenden Volker Geyer nicht „Friede, Freude, Eierkuchen“, wie der Gewerkschafter in seinem Eingangsstatement bemerkte. Dazu gebe es zu viele offene Baustellen.
Muss ein Beamter eine vierköpfige Familie ernähren?
Wobei sich zwei der drei Hauptbeschwernisse „in einigen Wochen“ erledigt haben könnten. Dann soll das Tarifergebnis vom vergangenen April auf die Bundesbeamten übertragen werden und gleichzeitig die Besoldung auf verfassungskonforme Beine gestellt werden. Damit sollen auch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Richter- und zur Beamtenbesoldung umgesetzt werden.
Die amtsangemessene Besoldung sei keine Kostenfrage, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit, sagte Dobrindt und dass sich „schnellstens“ etwas tun werde. Wie dies im Einzelnen erfolgen werde, dazu machte Dobrindt keine Angaben.
Die große Befürchtung des DBB besteht nun darin, dass der Bund wie schon Baden-Württemberg ein fiktives Partnereinkommen einführt. Damit könnte die Regel umschifft werden, wonach ein Beamtengehalt für eine vierköpfige Familie ausreichen muss. Stattdessen könnte es in Zukunft im Bund – wie schon jetzt im Land – die Aufgabe des Beamten sein, einen gesonderten Antrag zu stellen, falls sein Partner nichts verdient. Oder zumindest weniger als gesetzlich vermutet.
Der DBB hofft in diesem Zusammenhang auf Karlsruhe. Rund 70 Entscheidungen zur Besoldung werden 2026 erwartet. Dabei geht es unter anderem ums fiktive Partnereinkommen, wie es etwa Hamburg schon 2022 einführte. Sowohl Heini Schmitt, DBB-Fachvorstand für Beamtenpolitik, als auch der baden-württembergische Beamtenbund-Chef Kai Rosenberger sind optimistisch, dass Bund und Länder mit dieser Fiktion nicht durchkommen.
In der Vergangenheit habe das Bundesverfassungsgericht stets darauf gepocht, dass ein Beamter eine vierköpfige Familie ernähren können müsse. Daran werde sich auch diesmal nichts ändern. Rosenberger geht davon aus, dass die entsprechenden Urteile auch auf Baden-Württemberg Auswirkungen haben werden.
Das Finanzministerium in Stuttgart prüft zudem die Folgen des Urteils zur Beamtenbesoldung vom November. Darin hatten die Richter festgestellt, dass ein Beamter, dessen Besoldung weniger als 80 Prozent des Gehaltsmedians betrage, weniger verdiene, als ihm verfassungsrechtlich zustehe. Diese neue Berechnungsmethode – zuvor war es um den Abstand zur Grundsicherung gegangen – könnte sich für die Landesbeamten günstig auswirken, so Rosenberger. Denn im Südwesten liege der Gehaltsmedian über dem anderer Länder.
Bei Wochenarbeitszeit bleibt es bei freundlichen Worten
Keine Bewegung ist dagegen bei der Wochenarbeitszeit zu erkennen, der dritten großen Baustelle, die DBB-Chef Geyer benannte. Dabei äußerte Dobrindt auch hier Verständnis. „Persönlich kann ich die Situation nachvollziehen.“ Doch er stehe nun einmal auf der anderen Seite. Ähnlich freundlich hatte sich vor Jahren schon CSU-Vorgänger Horst Seehofer gezeigt. Damals blieb es bei Worten. Im Bund und in Baden-Württemberg arbeiten anders als in den anderen Ländern noch alle Beamten 41 Stunden pro Woche.