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Heike Naber wegen Urkundenfälschung verurteilt

Heike Naber steht im Landgericht mit ihrem Anwalt Hans-Jochen Schrepfer. Die Bürgermeisterin ist wegen Urkundundenfälschung verurteilt worden.
dpa/Stefan Puchner)Ellwangen . Wegen Urkundenfälschung hat das Landgericht Ellwangen die Niederstettender Bürgermeisterin Heike Naber zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen je 100 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Naber am 27. September 2019 einen Ratsbeschluss im Protokoll abgeändert und den Ausdruck dem unterschriebenen Protokoll beigefügt hat. Damit hat sie das eigentlich schon unterschriebene Protokoll – eine Urkunde – gefälscht.
So hat sie sich scheinbar die Legitimität gegeben, ein Grundstück im Ortsteil Vorbach-Zimmern kaufen zu dürfen. Der Gemeinderat hatte ihr aber nur ein Mandat zur Verhandlung gegeben, nicht zum eigentlichen Kaufabschluss. Als Motiv nannte Oberstaatsanwalt Peter Humburger ihre Furcht vor rechtlichen Konsequenzen.
Schon häufiger Kompetenzen überschritten
Naber (parteilos) hatte früher ihre Kompetenzen schon einmal überschritten, und zwar bei einem Kauf eines Baumarkts, der um die 330.000 Euro gekostet hatte. Die Bürgermeisterin hatte diese Immobilie für die Gemeinde erworben, ohne den Gemeinderat einzubeziehen, obwohl sie nur bis zu einem Geschäftsvolumen von 10.000 Euro dazu berechtigt war, so Humburgers Hinweis auf die damals geltende Hauptsatzung.
Das gab nicht öffentlich ordentlich Ärger im Rat samt Tadel und auch das Wort „Dienstaufsichtsbeschwerde“ stand im Raum, wie damalige Stadträte im Zeugenstand berichteten. Vor diesem Hintergrund hatte Naber den Beschluss zum Grundstück in Vorbach-Zimmern an ihrem PC abgeändert, wie ein IT-Protokoll ausweist, so die Staatsanwaltschaft.
Verteidiger sieht anderes Motiv
Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer sah ein ganz anderes Motiv seiner Mandantin. In der ursprünglichen Version des Protokolls war nur die Rede von Verhandlungen führen, obwohl alle Beteiligten für den Kauf waren. Damit habe Naber die Urkunde nur konkretisiert und die Zielrichtung des Protokolls, das mit den Unterschriften zur Urkunde geworden war, keineswegs geändert.
Das zeige auch der weitere Verhalten des Gemeinderates und des involvierten Ortsvorstehers. Als es um den Weiterverkauf des Grundstücks an einen Gartenbaubetrieb im Ort ging, hatte keiner in der Kommunalpolitik sich gewundert, warum das Grundstück eigentlich bereits im Eigentum der Stadt Niederstetten stand. Das wurde bei der Zeugenvernehmung deutlich, wobei viele Befragte sich an die lange zurückliegenden Geschehnisse nur schwer erinnern konnten.
Verteidiger Schrepfer plädierte daher auf Freispruch, denn es fehlte an der Verfälschung des Inhalts. Ganz im Gegenteil, sagte Richter Fleischer. „Die Urkundenfälschung ist kein Delikt, bei der es nicht auf die Richtigkeit des Urkundeninhalts ankommt.“ Daher war Naber nicht berechtigt, die Urkunde zu ändern.
Alleine oder mithilfe der Hauptamtsleiterin?
Strittig war auch, ob die Bürgermeisterin das alleine, so die Staatsanwaltschaft, oder mithilfe der Hauptamtsleiterin, so Naber, gemacht hat. Die Hauptamtsleiterin hatte die Version Nabers bereits bei der Polizei zurückgewiesen und war bei Gericht mit einem Anwalt erschienen – nicht dass sie sich noch selbst strafbar gemacht hat, und sich um Kopf und Kragen redet.
Im Zeugenstand kam die Erinnerung zögerlich, was bei Anwalt Schrepfer Zweifel schürte. Er fragte nach dem Sinn einer solchen Aussage für Naber. Eine weitere Version kann die Verantwortung verteilen, so Richter Fleischer. Am Ende war die Aussage der ehemaligen Hauptamtsleiterin für das Gericht glaubhaft.
Auch der besonders schwere Fall der Fälschung wurde diskutiert – Naber handelte als Amtsträgerin. Staatsanwalt Humburger und Richter Fleischer wollten andere Aspekte, lange Verfahrensdauer, teilweise geständig, hartes Licht der Öffentlichkeit und die spätere Gleichgültigkeit des Rates gegenüber dem Beschluss, in den Vordergrund stellen. Beide verneinten den schweren Fall, doch müsse die Strafe „knackig“ sein, daher 150 Tagessätze, so Fleischer. Naber kann Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Falls das Urteil rechtskräftig wird, wäre sie vorbestraft.
Umstrittene Bürgermeisterin will wieder kandidieren
Heike Naber ist in Niederstetten umstritten. Neben ihren Grundstückskäufen kam es auch zu Verträgen mit Architekten über Projekte, die gescheitert sind und zu deren Unterzeichnung sie gar nicht berechtigt gewesen war, insgesamt sieben an der Zahl. Zwölf von 15 Rathausmitarbeitern hatten einen Protest gegen ihre Chefin unterzeichnet. Das Landratsamt erwog eine Suspendierung. Naber meldete sich krank – ein Fehler, wie sie vor Gericht heute sagt. So konnte sie die weiteren Ereignisse im Niederstetter Rathaus nicht mehr beeinflussen.
Am 26. April 2021 fand die aus dem Krankenstand zurückgekehrte Naber das Rathaus verschlossen vor. Die Schlösser waren ausgetauscht. Die Suspendierung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hielt beim Verwaltungsgericht Stuttgart und dem Verwaltungsgerichtshof nicht stand. Anhörungsrechte Nabers und ein befangener Amtsleiter waren die Gründe.
Seit Januar 2023 arbeitet Naber wieder als Bürgermeisterin und will das auch in Zukunft tun. Ihre Kandidatur für die Neuwahl des Rathauschefs am kommenden 8. März hat sie bereits angekündigt. Dem Staatsanzeiger sagte sie, sie werde ihre Bewerbungsunterlagen trotz des Schuldspruchs abgeben.