Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Corona-Soforthilfen werden wohl in dieser Wahlperiode nicht zurückgezahlt

Wer Coronoa-Soforthilfe nach den Vorschriften des Landes vom März 2020 bwiööigt bekommen hatte, hätte das Geld nicht zurückzahlen müssen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Herbst 2025 entschieden.
Imgao/vmd-images/Simon Adomat)Stuttgart. Nach einer Stunde Fragen an Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) und ihren Kabinettskollegen Danyal Bayaz (Grüne) zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen wurde FDP-Wirtschaftspolitiker Hans Dieter Scheerer im Wirtschaftsausschuss des Landtags ungehalten: „Seit drei Monaten hören die Leute, dass Sie an einer Lösung arbeiten. Doch wir können nicht warten, bis die Legislaturperiode um ist“, schimpfte er an Hoffmeister-Kraut gewandt.
Die Ministerin hatte zuvor ihren seit Mitte Dezember bekannten Satz, wie das Land auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur rechtswidrigen Rückforderung von Corona-Soforthilfen aus der Anfangszeit der Pandemie reagieren will, im Ausschuss mehrfach wiederholt: „Wir arbeiten an einer Lösung“, betonte Hoffmeister-Kraut. Allerdings hat sich das „Wir“ verändert. Denn nach einer Lösung sucht jetzt nicht mehr die Landesregierung, also vorrangig das Wirtschaftsministerium, selbst, sondern die sie tragenden Fraktionen von Grünen und CDU gemeinsam.
Bayaz: Nachtragshaushalt für Rückzahlung notwendig
Doch wann eine Lösung, also wann und wie die zu Unrecht von der L-Bank zurückgeforderten Corona-Soforthilfen nach der Landesverordnung vom März 2020 zurückgezahlt werden, beantwortete die Ministerin auf Nachfragen von Ausschussmitgliedern nicht. Auch ihr Fraktionskollege Winfried Mack hielt sich zum Zeitplan der Umsetzung bedeckt.
Doch selbst wenn, es Grüne und CDU in den verbleibenden Wochen noch schaffen sollten, eine politische Lösung, etwa eine Art-Soforthilfe-Rückzahlungs-Gesetz, auf den Weg zu bringen, wird es wohl noch Monate dauern, bis die Rückzahlung dann tatsächlich anläuft. Da die Mittel dafür im bisherigen Haushalt nicht vorgesehen sind, müsse dies in einem Nachtragshaushalt geschehen, sagte Bayaz. Und der Finanzminister hält es für unwahrscheinlich, dass ein solcher Nachtragshaushalt noch vom alten Landtag beschlossen wird. Doch bis der neue Landtag arbeitsfähig ist und sich des Themas annehmen kann, könnte bereits die Sommerpause erreicht sein.
Zinsforderungen der L-Bank ausgesetzt
Denn es geht bei der Corona-Soforthilfe um große Beträge. Alleine die zu Unrecht zurückgeforderten Zuschüsse belaufen sich nach Angaben von Hoffmeister-Kraut auf über 430 Millionen Euro. Hinzu könnten Zinsen kommen, die das Land den Empfängern der Hilfen zahlen muss, weil sie das Geld seit der Rückzahlung nicht zur eigenen Verfügung hatten. Und wie die Verwaltungskosten für die Abwicklung der Rückerstattung ausfallen, ist ebenfalls noch offen. Dazu will sich die Wirtschaftsministerin erst äußern, wenn die Lösung gefunden ist. In Summe, so schätzen Insider, könnten auf das Land finanzielle Belastungen von mehr als einer halben Milliarde Euro zukommen.
Eine gute Nachricht hatte Hoffmeister-Kraut zumindest für die die bislang noch die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen verweigert haben oder mit Zinsforderungen der L-Bank für die Gewährung der Hilfen konfrontiert sind. In beiden Fällen werde derzeit kein Geld zurückgefordert oder eingetrieben.