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Kommentar

Corona-Soforthilfen: Lösung mit einigen Fragezeichen

Die Regierungskoalition hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der rechtlich den Weg zu einer Rückerstattung der zu Unrecht zurückgeforderten Corona-Soforthilfen ebnen soll. Das ist ein Anfang, doch damit sind nicht alle Probleme gelöst.
Münzen auf einem Dokument mit dem Text "Soforthilfeprogramm des Ministeriums".

In einigen Monaten können die Empfänger von Corona-Soforthilfe, die Gelder an die L-Bank zurückgezahlt haben, die Erstattung des Betrags beantragen.

dpa/Fleig /Eibner-Pressefoto)

Es ist ein merkwürdiges politisches Schauspiel, dass die grün-schwarze Koalition in Sachen Corona-Soforthilfen in dieser Woche aufgeführt hat. Da demonstrieren Finanzminister Danyal Bayaz und Ministerpräsident Winfried Kretschmann, dass die Frage, wie und wann Selbstständige und Unternehmer, die vom Land zu Unrecht zurückgeforderten Corona-Soforthilfen wiederbekommen, sie persönlich und vielleicht auch die Grünen als Partei nicht wirklich interessiert.

Betroffene müssen aktiv werden, um Fehler des Staates auszugleichen

Und die CDU weigerte sich Anfang der Woche, einen Zeitplan für die Lösung des Problems zu formulieren, um zwei Tage später gemeinsam mit den Grünen einen Gesetzentwurf zu präsentieren. Gelungene Krisenkommunikation sieht anders aus.

Dass nun ein Lösungsvorschlag vorliegt, ist gut. Doch ob der Entwurf alle Betroffenen zufriedenstellt, scheint zweifelhaft. Denn dass die Hilfen nur auf Antrag zurückerstattet werden, heißt, dass die Empfänger in die Pflicht genommen werden, um Fehler des Landes zu korrigieren.

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