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Wolfsmanagement

Naturschutzverbände sehen Aufnahme des Wolfs in Jagdrecht kritisch

Beim Thema Wolf liegen die Positionen im Land schnell weit auseinander. Die einen fürchten Schaden für Schafe, Ziegen und Rinder und wollen die Wölfe nicht im Land haben. Andere sind begeistert, dass nun auch erste Wölfe wieder nach Baden-Württemberg kommen. Besonders hoch gehen die Emotionen im Moment anlässlich des genehmigten Abschusses des Wolfs auf der Hornisgrinde im Schwarzwald. Die Naturschutzverbände BUND und NABU wollen nun zur Versachlichung der Diskussion rund um die Wölfe beitragen. 
Wolf liegt auf einem moosbewachsenen Felsen im Wald.

Der Wolf ist eine besonders geschützte Tierart, die nicht ohne Weiteres bejagt werden darf.

IMAGO/Silas Stein)

Stuttgart. Grundsätzlich sehen die Naturschutzverbände BUND und NABU Baden-Württemberg beim Umgang mit Wölfen gut aufgestellt. Mit Investitionen von drei bis fünf Millionen Euro in den vergangenen Jahren werde so viel Geld wie in kaum einem anderen Land in Schutzzäune und Herdenschutzhunde investiert, sagt BUND-Landesgeschäftsführer Martin Bachhofer. Sorgen bereitet ihm indes, dass derzeit unklar sei, ob und wie der Entschädigungsfonds für Nutztierhalter, die von Wolfsrissen betroffen sind, weitergeführt wird. Dieser liegt beim Landwirtschaftsministerium. Das bringe große Unsicherheiten für die Weidetierhalter mit sich, so Bachhofer.

Der Wolfsexperte des BUND, Thomas Norgall, macht klar, dass die meisten Wölfe keine Nutztiere reißen, einzelne Tiere jedoch in großem Umfang. Weswegen die Anzahl der Risse, auch nicht von der Zahl der Wölfe abhänge. Meist gebe es bei Rissen keinen ausreichenden Herdenschutz. Doch lernten einzelne Wölfe auch, diesen zu überwinden. Solche Wölfe müssten dann geschossen werden.

Kritik an Plänen der Bundesregierung, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen

Sorgen bereitet den Naturschützern derzeit die geplante Novelle des Bundesjagdgesetzes. Dort wird geplant, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen – und zwar mit drei Punkten. Zunächst sollen Wölfe mit problematischem Verhalten, also wenn sie sich Menschen nähern oder den Herdenschutz überwinden, abgeschossen werden dürfen. Das ist die Regelung, die es jetzt bereits über das Naturschutzgesetz gibt. Denn der Wolf ist eine besonders geschützte Tierart, die nicht ohne Weiteres bejagt werden darf.

Ist der Wolf in einem Gebiet mit günstigem Erhaltungszustand, wo es also entsprechend viele Tiere und Rudel gibt, soll nach den Plänen auch eine Jagdzeit von Juli bis Oktober eingeführt werden. Das ist eine Zeit, in der Jungwölfe noch von den Alttieren unterschieden werden können, um Rudelstrukturen nicht zu zerstören. Der dritte Punkt sind definierte Weidegebiete, zum Beispiel an Deichen oder in den Alpen, wo Herdenschutz nicht zumutbar wäre. Auch da sollen Wölfe geschossen werden können, so der Gesetzesvorschlag.

Hornisgrindewolf: Naturschutzverbände stehen hinter Abschuss

Marie Neuwald vom NABU sieht das kritisch. So werde die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz nicht zu weniger Rissen führen. Auch werde eine Ausweisung von Weidegebieten zu viel Frustration führen. Warum dort und wenige Kilometer weiter nicht mehr? Hinzu kommt nach ihrer Ansicht, dass Wölfe in solchen Weidegebieten in der Regel auch erst auffallen werden, wenn sie Schafe ohne Schutzzaun gerissen haben. Der Landesvorsitzende des NABU, Johannes Enssle, ergänzt: „Die Flintenökologie suggeriert einfache Lösungen.“

Bei dem Wolf auf der Hornisgrinde stehen die Naturschutzverbände allerdings hinter der Entscheidung des Umweltministeriums und haben bewusst von rechtlichen Schritten dagegen abgesehen. Auch wenn eigentlich nicht der Wolf das Problem war, sondern die Menschen, die ihn angelockt und möglicherweise auch angefüttert haben.

Inzwischen nähert der Wolf, der sich bislang nicht aggressiv gezeigt hat, sich nicht nur auf 30 Meter den Menschen, was nach dem Wolfsmanagement schon als Punkt gilt, wo der Wolf und sein Verhalten kritisch beobachtet werden müssen, sondern bis auf fünf Meter. Deshalb wurde zunächst auch versucht, ihn zu vergraulen und zu fangen. Doch das hat nicht funktioniert.

Sicherheit der Menschen an erster Stelle

„Mir tut es auch leid um das Tier“, sagt Enssle, der bereits einen Shitstorm erlebt hat, weil er sich nicht gegen den Abschuss ausgesprochen hatte. Er und auch Bachhofer gehen davon aus, dass die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss möglicherweise auch über den 10. März – bis dahin gilt sie derzeit – hinaus verlängert werden muss. Denn: Das Datum ändere ja am Verhalten des Wolfs nichts. Bachhofer appelliert auch an den Respekt vor Natur und Wildtieren. Wölfe seien keine Kuscheltiere.

Marie Neuwald erläutert, dass die Sicherheit der Menschen in diesem Fall an erster Stelle stehe. So haben es auch die Gerichte in ihren Entscheidungen gesehen. Es dürfe nicht erst gehandelt werden, wenn etwas passiere. Ob tatsächlich etwas passieren wird, kann allerdings auch Neuwald nicht sagen.

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