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Laufbahnrecht

Bundeslaufbahn: Neues Regelwerk gegen den Fachkräftemangel

Mit der Novelle der Bundeslaufbahnverordnung wird das Laufbahnrecht des Bundes modernisiert. Der Laufbahnwechsel wird vereinfacht sowie die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung im öffentlichen Dienst gestärkt.
Soldaten in Tarnuniform versammeln sich um eine deutsche Flagge.

Auch der deutsche BundeswehrVerband (DBwV) begrüßt die Neuregelung der Bundeslaufbahnverordnug. Foto: IMAGO/Björn Trotzki

IMAGO/Björn Trotzki)

Berlin/Stuttgart. Die neue Verordnung hat unter anderem folgende Schwerpunkte: Die Bundeslaufbahnverordnung eröffnet am konkreten Bedarf orientierte Sonderzugänge. So wird im gehobenen technischen Verwaltungsdienst sowie im gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst ein Sonderzugang für Personen mit den beruflichen Fortbildungsabschlüssen „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ geschaffen.

Der Bachelor Professional setzt einen Titel wie „Meister“ oder „Techniker“ voraus. Für den Master Professional muss ebenfalls eine Fortbildung und eine anschließende Praxiszeit von zweieinhalb Jahren bestehen. Außerdem werden beim Personalwechsel vom Land zum Bund neben Vorbereitungsdiensten der Länder nun auch gleichwertige Aufstiegsverfahren der Länder anerkannt. Und die Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Aufstieg wird ab sofort auf 60 Jahre erhöht.

Mehr Flexibilität in der Berufsentwicklung

Politiker, Gewerkschaften und Verbände begrüßen das neue Regelwerk. „Mit der Modernisierung der Bundeslaufbahnverordnung erhöhen wir die Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber“, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Damit würde mehr Flexibilität in der Berufsentwicklung geschaffen und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung gestärkt, so Dobrindt weiter.

Auch der deutsche BundeswehrVerband (DBwV) und der Deutsche Beamtenbund loben die neue Verordnung. Die Novelle „setzt wichtige Signale, die wir ausdrücklich begrüßen“, sagt Kai Rosenberger, Beamtenbundchef in Baden-Württemberg. Er lobt vor allem die bessere Durchlässigkeit zwischen den Laufbahngruppen, die Stärkung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung und die Anhebung der Altersgrenzen beim Aufstieg.

„Für uns in Baden-Württemberg hat das ganz klar Vorbildcharakter: Wenn der öffentliche Dienst im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen will, brauchen wir moderne und durchlässige Laufbahnstrukturen auch im Landesdienst“, betont Rosenberger. Der Beamtenbund erwartet daher, „dass die Landesregierung die Impulse aus Berlin zügig aufgreift und das baden-württembergische Laufbahnrecht entsprechend weiterentwickelt“.

Mit der Novelle werden zentrale Forderungen des Deutschen Beamtenbunds (DBB) umgesetzt, heißt es auf Bundesebene. Die Novelle der Bundeslaufbahnverordnung „ bringt für Beamtinnen und Beamten des Bundes spürbare Verbesserungen“, sagte Heini Schmitt, Fachvorstand Beamtenpolitik und stellvertretender Vorsitzender des DBB.

Ein zentraler Fortschritt sei laut DBB, dass der Aufstieg durch fachspezifische Qualifizierung künftig auch den Übergang vom gehobenen in den höheren Dienst ermöglicht. „Damit setzt die Bundesregierung eine unserer wichtigsten Forderungen um. Das ist ein starkes Signal für einen attraktiven öffentlichen Dienst“, betont Schmitt.

Ebenfalls positiv bewertet wird, dass Aufstiege in den Ländern, die den Anforderungen der fachspezifischen Qualifizierung des Bundes entsprechen, künftig den Zugang zu den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes des Bundes ermöglichen sollen. „Das stärkt die Durchlässigkeit und erleichtert Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes“, betont der stellvertretende Vorsitzende.

Die Bestenförderung bleibt weiterhin erhalten

„Ein besonderer Erfolg unserer gewerkschaftlichen Arbeit ist, dass wir die ersatzlose Streichung der Bestenförderung verhindern konnten“, betonte Schmitt. „Diese hätte die Attraktivität des Bundesdienstes geschwächt und modernen Prinzipien der Personalentwicklung widersprochen. Dank unseres Einsatzes bleibt dieses wichtige Instrument erhalten.“

Anlass für die Verordnung war ein Gerichtsurteil

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im April 2023 geurteilt, dass eine Verordnung ohne ausreichende gesetzliche Basis nicht dadurch gültig wird, dass der Gesetzgeber die Grundlage Jahre später nachreicht. Die alte Bundeslaufbahnverordnung war dem Verwaltungsgericht in einigen Details „zu schwammig formuliert“, schreibt das Internetportal https://oeffentlicher-dienst-news.de.

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