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Die Unsicherheit für Kommunen und freiberufliche Lehrkräfte bleibt

Viele Kommunen und Einrichtungen zögern, neue Stellen zu schaffen oder ihre Strukturen anzupassen.
imago images/Shotshop)Berlin. Das „Herrenberger Urteil“ bleibt eine der folgenreichsten arbeitsrechtlichen Entscheidungen der vergangenen Jahre für die Kulturszene – und zugleich eine Dauerbaustelle. Die Übergangsregelung zur Umsetzung der Entscheidung des Bundessozialgerichts soll bis Ende 2027 verlängert werden. Das verschafft zwar Zeit, löst aber nicht das grundlegende Problem.
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts von 2022 legt fest, dass viele bislang freiberufliche Lehrkräfte, vor allem an Musikschulen, als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten. Maßgeblich ist dabei nicht der Vertrag, sondern die tatsächliche Einbindung in die Organisation. Damit soll Scheinselbstständigkeit verhindert werden.
Geschäftsmodell vieler Einrichtungen infrage gestellt
Für viele Einrichtungen stellt das ihr Geschäftsmodell infrage: Honorarkräfte sind bislang das Rückgrat eines flexiblen und vergleichsweise kostengünstigen Angebots. Die Verlängerung der Übergangsfrist verhindert nun zwar kurzfristig drastische Einschnitte wie Kursstreichungen, steigende Gebühren oder sogar Schließungen, hat aber auch seinen Preis: Die Unsicherheit für die Betroffenen bleibt. Viele Kommunen und Einrichtungen zögern, neue Stellen zu schaffen oder ihre Strukturen anzupassen, solange Unklarheit herrscht.
Gleichzeitig verschärft sich ein Konflikt, der die Kulturpolitik seit Jahren begleitet: Denn die Forderung nach sozialer Absicherung für Lehrkräfte und Künstler, die oft unter prekären Bedingungen arbeiten, ist durchaus berechtigt, aber die Kulturszene lebt auch von projektbezogener, flexibler Arbeit, die sich nur bedingt in klassische Anstellungsverhältnisse überführen lässt.