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Essay: Gastbeitrag von Tübinger Verfassungsrechtlerin Barbara Remmert

Eine Minderheitsregierung ist in Baden-Württemberg nicht möglich

Wie sind die Regeln der Landesverfassung für die Regierungsbildung? Das erläutert die Tübinger Verfassungsrechtlerin Barbara Remmert.
Modernes Gebäude mit Glasfassade, Rasenfläche und Schild: "Landtag von Baden-Württemberg".

Wird die Regierung nicht innerhalb von drei Monaten gebildet, so ist der Landtag aufgelöst.

IMAGO/Michael Bihlmayer)

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