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Tranchenmodell

Strombeschaffung für Kommunen: herausfordernd, aber lösbar

Bei der Strombeschaffung stehen viele Kommunen vor technischen, marktbezogenen und vergaberechtlichen Besonderheiten. Eine innovative und günstige Beschaffungsvariante stellten die Vergabeberater des Staatsanzeigers jetzt in einem ihrer Kaminfeuergespräche vor.
Strommast von unten, verstrebtes Metallgerüst vor blauem Himmel mit Wolken.

Stromanbieter arbeiten mit 
maximal zweijährigen Verträgen aber kalkulieren kurzfristig.

IMAGO/Volker Hohlfeld)

Stuttgart . Strom als Lieferleistung muss im Wettbewerb vergeben werden. Doch der Strommarkt ist extrem volatil – und damit kaum mit den starren Vorgaben des Vergaberechts vereinbar. „Stromanbieter sind es gewohnt, mit maximal zweijährigen Verträgen zu arbeiten und diese auf Tagespreisniveau zu kalkulieren. Doch gerade im Großkundenbereich gibt es kurze Bindefristen der Anbieter, die teils nur wenige Stunden betragen“, erklärte Mario Horvath, Vergabeberater des Staatsanzeigers vor Teilnehmern eines der regelmäßigen Kaminfeuergespräche . Das erschwere EU-weite Ausschreibungen, wo Wartefristen zu berücksichtigen seien.

„Müssen sich Anbieter tagelang oder über Wochen an ihre Angebote binden, verzichten viele auf ein Gebot, oder sie kalkulieren mit deutlich höheren Preisen“, sagte Horvath. Das hat Folgen. „Wir haben in den vergangenen Jahren bei Ausschreibungen unserer Kunden oder auch bei der Beobachtung von Bündelausschreibungen festgestellt, dass sich viele Stromanbieter nicht oder nur sehr zurückhaltend an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen“, so der Vergabeberater.

Kurze Preisbindung kann der Verwaltung Probleme bereiten

„Der Strommarkt ist anders organisiert, als wir es gern vergaberechtlich hätten“, ergänzte Till Kemper von HFK Rechtsanwälte in Frankfurt. Der Experte für die Beschaffung von Stromlieferleistungen sieht in der kurzen Preisbindung eine Hürde für die Verwaltung. „Die Entscheidungsträger in der Gemeinde müssen über den Vergabevorschlag erst noch votieren. Um hier Verzögerungen beim Zuschlag zu vermeiden, kann man Vorratsbeschlüsse im Gemeinderat treffen und so die Verwaltung ermächtigen, in gewissen Grenzen den Zuschlag zu erteilen.“

Horvath wies auf einen Nachteil von Bündelausschreibungen hin. „Die kleine Kommune, die bislang schnell und effizient im Unterschwellenbereich beschafft, rutscht damit in die Oberschwelle und unterliegt Wartefristen“, sagte er. „Im elektronischen Verkehr ist eine Wartefrist nach Paragraf 134 GWB von zehn Tagen gegeben“, ergänzte Vergaberechtler Kemper. In dieser Zeit müssen die unterlegenen Bieter informiert werden, erst dann darf der Zuschlag erteilt werden. Das birgt jedoch Risiken. „Zehn Tage sind im Rahmen der Preisbildung am Strommarkt zu lange, sodass sich der Preis deutlich nach oben ändert“, so Kemper. „Bei Bündelausschreibungen preisen die Anbieter diese durch die Wartezeit bedingten Risiken ein“, so Horvath.

Die Vergabeberater des Staatsanzeigers raten zu einem anderen Vorgehen. „Wir schreiben bei Überschwellenverfahren keinen Strom aus, sondern ein Beschaffungsmodell – einen Dienstleister, der die Strombeschaffung für die Kommune übernimmt“, sagte Horvath. „Dafür bekommt er eine Vergütung – und schafft trotzdem preisliche Vorteile.“

Horvath zufolge liege der Vorteil des Modells darin, den Strom über verschiedene Tranchen zu beschaffen: „Man kauft nicht alles auf einmal, sondern teilt den Bedarf: 15 Prozent im Februar, wo es relativ teuer ist, 30 Prozent in den günstigeren Sommermonaten und weitere Teile im Herbst und Winter.“ Till Kemper sprach von einer „verlängerten Werkbank“: Der Dienstleister beschaffe quasi auf Rechnung der Kommune, was auch die Verwaltung entlaste. Horvath zufolge ließen sich selbst nach Abzug der Kosten für den Dienstleister mit der Tranchen-Beschaffung bessere Zuschlagspreise erzielen als mit Bündelausschreibungen.

Zwar bestehen bei dem Tranchenmodell Risiken im Gegensatz zu einem Festvertrag, diese lassen sich aber durch Regularien begrenzen. Das Tranchenmodell eröffnet indes Chancen. Man könne schnell und flexibel auf weltpolitische Umbrüche reagieren. „Wenn ein US-Präsident ankündigt, einen Angriff zu starten, kann das für den Dienstleister der Anlass sein, nicht nur für den Tag, sondern gleich die komplette Tranche zu beschaffen“, erklärte Horvath. Das sei ohne eine weitere Ausschreibung möglich.

Dienstleistungsmodell auf zwei Jahre vereinbaren

Ein Dienstleistungs- und Strombeschaffungsmodell könne man auf zwei Jahre vereinbaren mit der Option, es um ein oder zwei Jahre zu verlängern. „Die Kommune hat somit einen „Notausknopf“, wenn sie mit dem Dienstleister nicht zufrieden ist.“ Vor allem erspare sie sich damit den Aufwand für die Anpassung von Zählern und Abrechnungsmodalitäten – und auch zusätzliche Ausschreibungskosten entfallen. Denn beim klassischen Stromlieferungsvertrag oder der Bündelausschreibung ist spätestens nach zwei Jahren Schluss.

Kaminfeuergespräche

Die Kaminfeuergespräche sind eine Veranstaltungsreihe der Vergabeberatung des Staatsanzeigers. Sie bieten Mitarbeitern von Verwaltung und sonstigen Vergabebeteiligten praxisnahe Diskussionen zu Themen des Vergaberechts. Die Onlinetreffen sind kostenfrei und dauern 60 Minuten. In der Regel wird ein Praxisfall vorgestellt, gefolgt von einem Austausch mit Teilnehmern. Infos zum nächsten Termin unter: https://kurzlinks.de/03jj

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