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Aus dem Bundesrat

Der Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat zugestimmt. Der Wolf wird damit ins Bundesjagdgesetz aufgenommen und kann unter bestimmten Bedingungen gejagt werden. Naturschutzverbände sehen dies kritisch. 
Wolf geht im Wald, umgeben von Bäumen und Laub.

Bei hohen Tierbeständen können Wölfe in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober gejagt werden.

imago/imageBROKER)

Berlin/Stuttgart. Der Wolf wird ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Dem hat an diesem Freitag auch der Bundesrat zugestimmt. Die neue Regelung bedeutet, dass der Wolf, dort wo es viele Wölfe gibt – das Gesetz spricht hier von einem günstigen Erhaltungszustand – die Tiere auch unter bestimmten Voraussetzungen gejagt werden können. Voraussetzung ist ein revierübergreifender Managementplan. Dieser soll sicher stellen, dass durch die Jagd der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet wird. Dahinter verbirgt sich, dass die Anzahl der Wölfe groß genug ist, dass sie nicht vom Aussterben bedroht sind. Außerdem müssen Lebensraum und Nahrungsangebot ausreiche, um das Überleben der Tiere langfristig zu sichern. Bei hohen Tierbeständen können dann in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober auch Tiere geschossen werden.

Ist der Erhaltungszustand hingegen ungünstig, das heißt, es gibt nur einzelne Tiere, wie in Baden-Württemberg, dann dürfen diese nur gejagt werden, wenn dadurch wirtschaftlicher Schaden abgewendet wird oder dies im Interesse der Gesundheit von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit notwendig ist. Ist in Weidegebieten aufgrund des Geländes ein Herdenschutz nicht möglich oder zumutbar, genannt werden beispielsweise Almen und Deiche, dann können diese auch zur Jagd auf Wölfe freigegeben werden.

Hintergrund für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist, dass mit zunehmenden Wolfszahlen in Deutschland auch die Gefahr für Nutztiere steigt. So seien im Jahr 2024 bundesweit bei rund 1100 Übergriffen rund 4300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Zugleich seien rund 23,4 Millionen Euro in Herdenschutzmaßnahmen geflossen. Hinzu kamen rund 780.000 Euro Ausgleichszahlungen an betroffene Nutztierhalter.

Die Naturschutzverbände BUND und NABU in Baden-Württemberg sehen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht kritisch.

Naturschutzverbände sehen Aufnahme des Wolfs in Jagdrecht kritisch | Staatsanzeiger BW

Novelle des Bundesjagdgesetzes: Der Schutz von Wölfen wird schwieriger | Staatsanzeiger BW

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