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Experimentierklausel

Wie Kommunen den Bauturbo zünden wollen

Der Bauturbo ist seit Herbst in Kraft. Die befristete Experimentierklausel soll den Wohnungsbau beschleunigen. Kommunen können damit vom Bauplanungsrecht abweichen und geben sich dafür nun eigene Regeln.
Gerüst und Bauarbeiter auf Baustelle mit gelbem Schild "BAU TURBO".

Mit dem Bauturbo können Kommunen von den Vorgaben des Bauplanungsrechts abweichen.

IMAGO/Bihlmayerfotografie)

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