Stuttgart. Viele Bebauungspläne sind veraltet und bremsen den Wohnungsbau. Statt sie aufwendig zu ändern oder sich durch die klassische Einzelfallprüfung des „Einfügens“ zu arbeiten, eröffnet der Bauturbo neue Spielräume. Kommunen können damit befristet bis Ende 2030 Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. Städte und Gemeinden prüfen derzeit, wo und unter welchen Voraussetzungen sie den Paragrafen 246e BauGB einsetzen.
Den Bauturbo handwerksfreundlich anwenden
Der Städtetag r...
Sie haben noch kein Abo?
Jetzt Web-Abo anmelden für 9,90 Euro im Monat
und den Artikel sofort lesen.
Sie lesen den Staatsanzeiger gedruckt, sind aber nicht mit E-Mail registriert? Dann kontaktieren Sie uns unter: Tel. (0711) 666 01 44, E-Mail: kundenservice@staatsanzeiger.de oder informieren Sie
sich hier über die Möglichkeiten.
Zum Aboshop
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen