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Essay

Das fiktive Partnereinkommen ist nichts anderes als Trickserei

Beamte dürfen nicht streiken und haben besondere Pflichten. Im Gegenzug steht ihnen eine verfassungskonforme Besoldung zu. Eine Erwiderung von Kai Rosenberger, Vorsitzender des Beamtenbunds Baden-Württemberg.
Schwarze Kappe mit pinkem Schriftzug "dbb".

Dass sich der Alimentationsgrundsatz auf die Alleinverdienerfamilie bezieht, steht für den Beamtenbund außer Frage. Landeschef Kai Rosenberger verweist darauf, dass Beamten im Gegenzug besondere Pflichten haben und nicht streiken dürfen.

dpa/Eibner-Pressefoto/Ardan Fuessman)

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