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Die Luftmessstation am Stuttgarter Neckartor zieht um

Die Luftmessstation am Stuttgarter Neckartor wird für den Umzug auf einen Lkw verladen. Sie steht künftig in der Hauptstätter Straße in der Stuttgarter Innenstadt
LUBW)Stuttgart. Rund drei Kilometer weit wurde die Messstation transportiert, die seit vielen Jahren Feinstaub und Stickstoffdioxid am Stuttgarter Neckartor misst. Es ist eine der Messstationen, mit denen die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) in Baden-Württemberg die Luftqualität an Straßen mit viel Verkehr misst. Und es ist die Messstation, die über Jahre zu hohe Werte verzeichnete. Zunächst beim Feinstaub, später beim Stickstoffdioxid. Der Standort am Neckartor galt als höchstbelasteter Standort im Land.
Inzwischen werden die Werte hier eingehalten, auch dank des Dieselfahrverbots, das für die Stuttgarter Innenstadt gilt, sowie zahlreicher weiterer Maßnahmen zur Luftreinhaltung, die im Luftreinhalteplan der Stadt festgeschrieben wurden. Dennoch wird die Station, über deren Standort in der Vergangenheit auch immer wieder gestritten wurde, nicht deshalb abgebaut. Sie muss wegen mehrjähriger Bauarbeiten in die Hauptstätter Straße umziehen.
Unterschiede zwischen Hauptstätter Straße und Neckartor
Mit Blick auf die gemessenen Luftschadstoffwerte und verkehrlich ist der Standort in der Hauptstätter Straße etwas anders. Während die Hauptstätter Straße im Bereich der Messstation beidseitig dicht bebaut ist, weist der Standort „Am Neckartor“ lediglich eine einseitige Bebauung auf. Gleichzeitig ist das Verkehrsaufkommen in der Hauptstätter Straße geringer als am Neckartor. Die Stickstoffdioxid-Messwerte sind an der Station „Hauptstätter Straße“ daher in der Regel etwas niedriger als „Am Neckartor“, heißt es vonseiten der LUBW.
Messungen bleiben wegen neuer EU-Grenzwerte wichtig
Am bislang landesweit höchstbelasteten Standort am Neckartor werden künftig zwar nicht mit einer großen Messstation, aber doch mit Passivsammlern weiterhin Daten gesammelt. „Auch wenn die vergleichende Aussagekraft der Messdaten aufgrund des Baustelleneinflusses möglicherweise eingeschränkt ist, ermöglicht nur die Fortführung der Messungen eine belastbare Beurteilung der Entwicklung“, heißt es vonseiten der LUBW. Denn: Die fortlaufende Beurteilung ist mit Blick auf die neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe relevant. Diese müssen ab 2030 verbindlich eingehalten werden. Bereits ab 2027 entstehen jedoch Pflichten, wenn eine Überschreitung der neuen Grenzwerte absehbar ist. In diesem Fall müssen zunächst Prognosen erstellt und – falls erforderlich – sogenannte Luftreinhaltefahrpläne aufgestellt werden. Mit 34 Mikrogramm pro Kubikmeter Stickstoffdioxid im Jahresmittel 2025 wird der ab 2030 einzuhaltende, neue Grenzwert von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter aktuell noch deutlich überschritten.